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Sex-Prozess: Gina-Lisa Lohfink für schuldig befunden

Heute Redaktion
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Am heutigen Montag (22. August) fand der letzte Verhandlungstag im Prozess gegen Gina-Lisa Lohfink statt: Die 29-Jährige bezichtigte zwei Männer der Vergewaltigung und musste sich nun wegen des Verdachts einer Falschaussage vor Gericht behaupten. Lohfink wurde für schuldig befunden und zu einer Geldstrafe verurteilt.

Am Montag (22. August) fand der letzte Verhandlungstag im Prozess gegen  statt: Die 29-Jährige bezichtigte zwei Männer der Vergewaltigung und musste sich nun wegen des Verdachts einer Falschaussage vor Gericht behaupten. Lohfink wurde für schuldig befunden und zu einer Geldstrafe verurteilt.

Das Urteil ist gefällt: Gegen 14.40 Uhr am Montag (22.8.) befand Richterin Antje Ebner im Sex-Prozess gegen Gina-Lisa Lohfink am Amtsgericht Berlin-Tiergarten die Angeklagte für schuldig. Lohfink wurde zu 20.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Nach der Urteilsverkündung stürmte die Verurteilte aus dem Gerichtssaal.

Das letzte Wort hatte : "Was die zwei Männer mit mir gemacht haben, werde ich immer in mir tragen. Diese Wunden habe ich mein Leben lang." Trotzdem verkündete die Richterin danach das Urteil im Prozess gegen die einstige "Germany's next Topmodel"-Kandidatin und befindet die 29-Jährige für schuldig. 

Zuvor hatte ein Gutachter den Einsatz von sogenannten K.o.-Tropfen mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen. Aus dem würde sich ergeben, dass Lohfink während der vermeintlichen Vergewaltigung ansprechbar und wach gewesen sei. Laut "Stern" will Lohfink in Berufung gehen.

"Nein heißt Nein"-Bewegung

Rund um den Prozess gegen Lohfink wurde die Blondine in Deutschland zur Symbolfigur der "Nein heißt Nein"-Bewegung rund um die Verschärfung des deutschen Sexualstrafrechts. Viele Unterstützer versammelten sich immer wieder vor dem Gericht, im ihre Solidarität mit Gina Lisa kundzutun.

In dem Sexvideo soll klar zu hören sein, wie die 29-Jährige "Nein" sagt - allerdings soll sich dieses "Nein" auf das Filmen beziehen, nicht auf den Geschlechtsverkehr mit den beiden Männern, wie das Gericht nun offiziell entschied.