Wirtschaft

Sex-Shop darf auch am Sonntag aufsperren

Heute Redaktion
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Bild: dpa/Symbolbild

Ein Sex-Shop am Münchner Hauptbahnhof darf nun auch an Sonn- und Feiertagen öffnen. Das Verwaltungsgericht München beschränkte die Verkaufserlaubnis des Ladens am Mittwoch allerdings auf Waren, die dem Reisebedarf dienen. Erlaubt sind also etwa Filme und Zeitschriften, Andenken und Spiele, Einmalkameras sowie Kondome.

Diese Lösung des Rechtsstreits zwischen der Betreiber-Firma und dem Kreisverwaltungsreferat (KVR) der Landeshauptstadt hatte sich nach einem Termin in dem Erotikladen und der anschließenden mündlichen Verhandlung bereits abgezeichnet. Das KVR hatte eine Ausnahmegenehmigung nach Paragraf 8 des Ladenschlussgesetzes abgelehnt.

Dieser erlaubt "auf Personenbahnhöfen" den Sonntagsverkauf, so weit er "Bedürfnisse von Reisenden" befriedigt. Das Amt stieß sich schon an der Lage der "Erotic World" auf einem Gelände in Privatbesitz. Der Laden hat seinen Eingang im S-Bahnuntergeschoß des Bahnhofs. Vor allem aber ließ die Behörde nur die Kondome als Reisebedarf gelten.

Nach Meinung des Amtes hatte der Gesetzgeber bei der Sonntagsausnahmeregelung erotische Literatur nicht im Auge. Die Ausnahmeregelung zählt allerdings auch die jetzt zugelassenen Artikel auf - über Inhalt oder Verwendungszweck steht nichts im Gesetz.