Wien

23-Jähriger tötet Opfer in Wien fast mit China-Suppe

Der 150 Grad heiße Inhalt eines chinesischen Suppentopfs verbrannte ein Drittel der Haut eines 33-Jährigen. Auslöser war eine unbelegte Anschuldigung.

Heute Redaktion
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    Qilin S. musste sich am Montag vor dem Wiener Straflandesgericht wegen der absichtlichen schweren Körperverletzung mit Dauerfolgen verantworten.
    Qilin S. musste sich am Montag vor dem Wiener Straflandesgericht wegen der absichtlichen schweren Körperverletzung mit Dauerfolgen verantworten.
    Sabine Hertel

    Die Stimmung war aufgeheizt am 19. Juli des Vorjahres, als die Freundin des 23-jährigen Schülers Qilin S. beim Besuch eines China-Restaurants in Wien-Margareten zu zittern begann. Im Gastgarten, so meinte sie, sitze jener Mann, der ein paar Tage zuvor versucht haben soll, sie zu vergewaltigen. Bei S. brannten, so die Anklageschrift, alle Sicherungen durch. Er soll auf den zehn Jahre älteren Ke L. zugegangen sein und ihm den 150 Grad heißen Inhalt eines Suppentopfs über den Kopf geschüttet haben. Das Opfer erlitt schwere Verbrennungen, verdankt sein Leben nur der Intensivmedizin des AKH.

    Qilin S. musste sich am Montag vor dem Wiener Straflandesgericht wegen der absichtlichen schweren Körperverletzung mit Dauerfolgen verantworten. Der Angeklagte bekannte sich schuldig. Die Folgen des Angriffs, den der Angeklagte zusammen mit einem weiteren, bis jetzt unbekannten Mann begangen haben soll, hatte massive Folgen für das Opfer. Der 33-Jährige erlitt Verbrennungen zweiten und dritten Grades am ganzen Körper, 30 Prozent der Hautoberfläche verbrannten. Er musste ins künstliche Koma versetzt werden und verbrachte zwei Wochen auf der Intensivstation. Das Opfer wird sein ganzes Leben mit den Folgen der Attacke leben müssen.

    Keine Belege für Vergewaltigungsvorwurf

    Die Vorgeschichte: Qiaomu L., die Freundin des Angeklagten, hatte einige Tage zuvor nach einem Beziehungsstreit und einem Abend auswärts beim späteren Opfer übernachtet. Sie behauptete später, der ältere Mann habe sie mit Gewalt zu Sex drängen wollen. Belege dafür gibt es nicht. Ein Verfahren gegen den 33-Jährigen wurde aus Mangel an Beweisen eingestellt.

    "Es wäre gescheiter gewesen, er hätte ihm zweimal in die Gosch'n gehaut", fasste Elmar Kresbach, der Verteidiger des Angeklagten, den Vorfall auf den Punkt. Sein Mandant sei in einer "emotionalen Ausnahmesituation" gewesen. "Er war in nachvollziehbarer Weise erzürnt und wütend", hielt auch die Staatsanwaltschaft fest. Das Urteil: zwei Jahre bedingt (nicht rechtskräftig).

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