Österreich

Sexmord im Drogenrausch: 18 Jahre Haft

Heute Redaktion
Teilen

Ein 26-jähriger Oberösterreicher ist am Montag im Landesgericht Steyr zu 18 Jahren Haft verurteilt worden. Er soll im Sommer des Vorjahres eine Bekannte im Crystal Meth-Rausch erdrosselt haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Weder Staatsanwalt noch Verteidiger gaben eine Erklärung ab.

haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Weder Staatsanwalt noch Verteidiger gaben eine Erklärung ab.

Die Geschworenen fällten ihren Schuldspruch einstimmig. Mit sieben zu einer Stimme entschieden sie, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war. Sie folgten mit dem Urteil der Ansicht des Staatsanwalts, der eindeutig den Tatbestand des Mordes erfüllt sah und eine langjährige Haftstrafe gefordert hatte.

Der Richter begründete das hohe Strafausmaß damit, dass die Tat besonders grausam gewesen sei. Mildernd wurden das Geständnis und der ordentliche Lebenswandel gewertet.

Motiv fraglich

Rätselhaft blieb bis zuletzt die Frage nach dem Motiv. Der Staatsanwalt stellte die Frage, ob es die reine Lust am Töten gewesen sein könnte. Ein Freund des Angeklagten hatte bei der Polizei ausgesagt, der Angeklagte hätte einmal Sex mit einer Leiche haben wollen, schwächte das im Prozess aber wieder ab. Die psychiatrische Sachverständige Adelheid Kastner hält die Vermutung des Beschuldigten, sein Unterbewusstsein habe dem Opfer die Schuld an seinem neuerlichen Abgleiten in die Sucht gegeben, für schlüssig.

Die Gutachterin bescheinigte dem Angeklagten allerdings eindeutig Zurechnungs- und damit Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt. Auch wenn er unter Crystal-Meth-Einfluss stand, sei er "felsenfest in der Realität" verhaftet gewesen. Der Verteidiger verlangte ein anderes Gutachten, was vom Gericht abgelehnt wurde. Der Anwalt des 26-Jährigen hielt bis zuletzt auch eine "Rauschtat", auf die nur bis zu drei Jahre Haft stehen, für möglich.

"Nicht viel von Reue gesehen"

Der Staatsanwalt hingegen hatte ein Haftstrafe von "20 Jahren oder mehr" gefordert. Der Angeklagte sei zwar geständig, "von Reue habe ich aber nicht viel gesehen". Der Beschuldigte "zerfließt eher in Selbstmitleid". Er habe sich bisher nicht einmal bei den Eltern des Opfers entschuldigt - letzteres tat der Mann dann in seinem Schlusswort. Die Privatbeteiligten-Vertreterin wies darauf hin, dass der 26-Jährige mit dem Handy der Toten sogar SMS an deren Mutter geschickt habe, um den Anschein zu erwecken, die Tochter sei noch am Leben.