Ein erst 15-Jähriger lauerte Frauen nach Einbruch der Dunkelheit zwischen März 2014 und April 2015 in Wien-Ottakring auf, verfolgte sie beharrlich, fiel über sie her und belästigte sie sexuell - in einem Fall ging nun das Wiener Straflandesgericht von versuchter Vergewaltigung aus. Der Schüler wurde nicht rechtskräftig zu zwei Jahren teilbedingte Haft und einer Therapie verurteilt. Ins Gefängnis muss er allerdings nicht mehr.
In sieben Fällen wurden die sexuellen Belästigungen als geschlechtliche Nötigung, in einem Fall als versuchte Vergewaltigung gewertet. Die Vorfälle spielten sich immer gleich ab: Der Schüler sah sich nach Einbruch der Dunkelheit in der Nähe seiner Wohnung nach fremden Frauen um. Dann ging er ihnen bis in ihre Stiegenhäuser nach, packte sie, drückte sie zu Boden und zog ihnen die Unterwäsche hinunter.
Warum er dies getan hatte, konnte der geständige Schüler selbst nur halbherzig erklären: Seine Freunde seien ihm bei Erfahrungen mit dem anderen Geschlecht weit voraus, während er gar keine habe. Daraus sei "der Drang entstanden, fremde Frauen im Intimbereich zu berühren", so die Anklage. Am 15. April wurde der Schüler festgenommen und war voll geständig.
Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigte dem Schüler "gravierendes deliquentes Verhalten" und das Fehlen von Empathie, weswegen eine Therapie empfohlen und letztlich entschieden wurde. Das nicht rechtskräftige Urteil lautete zwei Jahre Haft, 18 Monate davon bedingt auf drei Jahre Probezeit. Der Schüler wurde enthaftet, weil er den unbedingten Teil der Strafe bereits in U-Haft verbüßt hat.