Österreich

Sexueller Missbrauch: 50-Jähriger verurteilt

Heute Redaktion
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Wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person ist ein 50-Jähriger am Mittwoch von einem Schöffensenat am Landesgericht Korneuburg - nicht rechtskräftig - zu einer Geldstrafe von 4.500 Euro und 15 Monaten bedingter Haft sowie zur Zahlung von 2.000 Euro Schmerzensgeld für die erlittene psychische Belastung verurteilt worden. Laut Anklage hatte er eine 27-jährige betrunkene Bekannte bei sich nächtigen lassen und sich an ihr vergangen, während sie schlief.

Entgegen seiner ersten - geständigen - Aussage unmittelbar nach der Anzeige der Frau gab der Beschuldigte heute einerseits an, das Ganze wäre freiwillig passiert, andererseits wollte er die junge Frau zwar gestreichelt und berührt, nicht aber den Geschlechtsakt vollzogen haben - was jedoch durch eine DNA-Untersuchung bewiesen wurde. Verteidiger Walter Schuhmeister sprach von einer "b'soffenen G'Schicht".

Die Frau habe sich relativ bewusst einem Risiko ausgesetzt, auf engstem Raum - einer schmalen Couch - dort zu nächtigen. Es sei nachvollziehbar, dass sein Mandant ihr Anschmiegen als Einladung empfunden habe. Die Wehrlosigkeit der 27-Jährigen zweifelte der Anwalt mit Hinweis auf deren "minutiöse" Schilderung des Vorgefallenen an.

"Spitz wie Nachbars Lumpi"

Die Betroffene, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit befragt wurde, hatte laut Staatsanwältin Gudrun Bischof am Nachmittag nach dem Geschehen an einem Jänner-Morgen noch 0,8 Promille, war also mittelschwer alkoholisiert gewesen. Die Aussage der auch heute noch angegriffen wirkenden Frau sei glaubwürdig: Sie habe ihm keine Avancen gemacht und auch klar gesagt, dass sie das nicht wollte, und sei aus der Wohnung geflüchtet.

Der Angeklagte sei "sicher kein Triebtäter, kein Schwerverbrecher", meinte die Staatsanwältin, aber er habe ihren Zustand ausgenützt, weil er - wie er selbst zur Polizei gesagt hatte - "spitz wie Nachbars Lumpi" war.

Der Beschuldigte hatte die Frau, die er als Stieftochter eines Bekannten seit ihrer Kindheit kannte, bei einer Lokaltour getroffen, mit ihr geplaudert und getrunken. Als er gegen 4.00 Uhr heimkam, hörte er bei seinem Wohnungsnachbarn noch Musik und läutete an. Dort befanden sich ein weiterer Bekannter, der allerdings einschlief, und die junge Frau.

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