Österreich

Shopping Malls: Keine Nichtraucher-Bereiche

Der Nichtraucher-Bereich in Shopping Malls muss laut Verwaltungsgerichtshof zwar abgetrennt, aber nicht in einem Extra-Raum untergebracht sein.

Heute Redaktion
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In Lokalen in Einkaufszentren sind keine eigenen Räume für Nichtraucher nötig.
In Lokalen in Einkaufszentren sind keine eigenen Räume für Nichtraucher nötig.
Bild: Symbolbild/Fotolia

Interessante Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes: Demnach muss der Raucher-Bereich in Lokalen in Einkaufszentren vollständig abgetrennt werden, Nichtraucher aber nicht in einem weiteren, baulich abgetrennten Raum untergebracht sein. In "normalen" Restaurants ist diese bauliche Trennung allerdings Pflicht und sorgt immer wieder für Unmut bei den Wirten.

Wie "Die Presse" berichtete, korrigierte der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) eine vorhergehende, strengere Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wien. Im konkreten Fall geht es um ein Entertainment-Center in der Millennium City (Brigittenau), bei dem mehrmals Verstöße gegen das Rauchverbot gemeldet wurden. Unter anderem hat der Betreiber dort den Bowling-Bereich zu einer Raucherzone gemacht, was auch für den VwGH einen Verstoß darstellte.

Kein abgetrennter Raum für Nichtraucher

Im Entscheidungstext des VwGH heißt es, dass das Ziel eines eigenen Raucher-Raumes „der Schutz der Nichtraucher vor gesundheitsgefährdendem bzw. belästigendem Kontakt mit Tabakrauch" ist. "Dieses Ziel wird durch die Errichtung eines den entsprechenden Erfordernissen genügenden Raumes auch dann erreicht, wenn die Nichtraucher nicht ihrerseits ebenfalls in einem weiteren, baulich vollständig abgetrennten Raum versorgt werden", schrieb der VwGH. „Es ist also gegebenenfalls ein Raucher-Bereich von den übrigen Teilen des Betriebs abzutrennen, nicht aber der Nichtraucherbereich", hieß es abschließend. (cz)