Österreich

Sicheres Kino verboten? Autokino muss zu bleiben

Heute Redaktion
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G. Forsthuber kämpft für Autokino in NÖ.
G. Forsthuber kämpft für Autokino in NÖ.
Bild: privat

Auch Autokinos müssen wegen Corona geschlossen bleiben, obwohl sie Unterhaltung mit Sicherheitsabstand bieten würden. Die Begründung der Behörde ist zum Schreien.

Die Betreiber wollen das Autokino in Groß-Enzersdorf (Bezirk Gänserndorf (Anm.: das einzige Autokino Österreichs, direkt vor den Toren Wiens) trotz Corona wieder aktivieren. „Ein Autokino bietet in diesen Zeiten sichere Unterhaltung." sind Markus C. und Hannes S. überzeugt. Die Gäste zahlen online und erhalten ihr Ticket mit QR-Code, das durch die geschlossene Scheibe gescannt wird. Auch die Gastro bleibt bis auf weiteres zu. „Wir können den Menschen in dieser aktuell schwierigen Phase ein kleines Stück Normalität zurückgeben. Aber man lässt uns nicht!"

Ministerium untätig, BH gegen Autokino

Kundenverkehr ist in Freizeiteinrichtungen verboten. Nach Ansicht der zuständigen Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf würden die Gäste den Kundenbereich mit ihren Autos „betreten" und das sei gegen die Verordnung des Gesundheitsministers. Der Badener Anwalt Gottfried Forsthuber, der die Kinobetreiber vertritt, sagt dazu: „Diese Interpretation ist völlig überschießend! In einem Autokino bleibt man im Fahrzeug sitzen, der Kundenbereich wird gerade nicht betreten. Wer lässt sich diesen Irrsinn einfallen? Immerhin geht es auch um Arbeitsplätze in sicherer Umgebung."

Fehlende Antworten von Land NÖ und Ministerium

Der Fall Autokino wäre ein gutes Beispiel, dass das Gesundheitsministerium Auslegungsfragen rasch klären und die Verordnung überarbeiten soll. „Immerhin dürfen Autokinos in Deutschland oder Südkorea, die ähnlich strenge Corona-Maßnahmen haben, offen halten." so Forsthuber. Auch das Land NÖ könne der BH Gänserndorf helfen, denn diese werde „mit Problemen der Corona-Verordnungen" allein gelassen.

In anderen Branchen würden ebenfalls „himmelschreiende Ungleichbehandlungen" passieren und die örtlichen Behörden in der Vollziehung vor Probleme stellen.