Bewusstlos geschlagen

Sie erwürgte ihre Mutter – dann ging sie Pizza essen

Eine 48-jährige Frau steht vor dem Luzerner Kriminalgericht. Sie hat mutmaßlich ihre Mutter erst bewusstlos geschlagen und sie dann erwürgt.

Sie erwürgte ihre Mutter – dann ging sie Pizza essen
Die Angeklagte sitzt seit der Tat in Haft.
zVg / Screenshot

Am 20. Dezember 2023 beginnt der Gerichtsprozess einer St. Gallerin, die im April 2020 ihre Mutter getötet haben soll. Laut Anklageschrift kletterte die mutmaßliche Täterin durch ein Fenster ins Haus ihrer Mutter, griff dort die 85-Jährige an, überfiel sie und schlug dann ihren Kopf 17 Mal gegen eine Treppenstufe. Schließlich erstickte sie die Frau mit einem Kissen. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Verurteilung wegen Mordes.

Hohe Schulden

Die angeklagte St. Gallerin hatte hohe Schulden, die ihre Mutter stets für sie bezahlte. Als die 85-Jährige ihr den Hahn zudrehte und ihren Enkel als Alleinerben ins Testament nahm, war das der mutmaßlichen Täterin zu viel. Sie versuchte im Januar 2020 erst, ihre Mutter zu vergiften.

Als dieser Versuch scheiterte, kletterte sie drei Monate später ins Haus ihrer Mutter und schlug sie zu Boden. Nachdem die heute 48-jährige Beschuldigte der Frau erst mit einem stumpfen Gegenstand gegen den Kopf stieß, schlug sie ihr mit der Faust ins Gesicht, haute deren Kopf 17 Mal gegen eine Treppenstufe und würgte die 85-Jährige dann. Schließlich drückte sie dem Opfer noch ein Kissen ins Gesicht und ließ sie im Haus zurück.

Frauen backten Pizza

Als ihre Mutter tot war, verließ die Frau das Haus in Meierskappel und fuhr mit ihrer Komplizin zu einem Reiterhof, wo sie regelmäßig Reitstunden gab. Dort backten die beiden Frauen Pizza, die sie dann zusammen aßen. Nach Speis und Trank stieg die mutmaßliche Täterin in ihr Auto und fuhr nach Hause im Kanton St. Gallen, wo sie von der Polizei bereits erwartet wurde.

Die Beschuldigte wurde erst in Untersuchungshaft gesteckt, wo sie rund fünf Monate verbrachte. Seit September 2020 befindet sie sich im vorzeitigen Strafvollzug.

Für die Frau gilt die Unschuldsvermutung

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