Ein 53-jähriger Mann ist am Dienstag im Wiener Straflandesgericht wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen zu einer 7-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er hatte sechs Tage, nachdem er bedingt aus dem Gefängnis entlassen worden war, in Wien an zwei Buben sexuelle Handlungen vorgenommen. Als er das am selben Ort bei zwei 14-Jährigen wiederholen wollte, stellten ihm diese eine Falle und sorgten dafür, dass er von der Polizei festgenommen werden konnte.
Ein 53-jähriger Mann ist am Dienstag im Wiener Straflandesgericht wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen zu einer 7-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er hatte sechs Tage, nachdem er bedingt aus dem Gefängnis entlassen worden war, in Wien an zwei Buben sexuelle Handlungen vorgenommen. Als er das am selben Ort bei zwei 14-Jährigen wiederholen wollte, stellten ihm diese eine Falle und sorgten dafür, dass er von der Polizei festgenommen werden konnte.
Zusätzlich wurde der 46 Mal, großteils einschlägig vorbestrafte Sex-Täter von einem Schöffensenatin eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Die pädophile Neigung des Mannes sei "ganz zweifellos" als höhergradige geistig-seelische Abnormität anzusehen, hatte der vom Gericht bestellte Sachverständige ausgeführt. Ohne entsprechende therapeutische bzw. medikamentöse Behandlung sei mit der neuerlichen Begehung von Straftaten mit schweren Folgen zu rechnen. "Die Rückfallgefahr ist extrem hoch", warnte Dantendorfer.
Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Damit ist gesichert, dass der 53-Jährige auch nach Verbüßung seiner Haftstrafe zeitlich unbefristet in einer Sonderstrafanstalt angehalten werden kann, falls er von Sachverständigen weiter als gefährlich eingeschätzt wird.
Sexuelle Belästigung im Vogelweidpark
Der 53-Jährige durfte am 21. Dezember seine Zelle verlassen. Er bezog ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft. Am 27. Dezember sprach er in der Nähe der Lugner City zwei Minderjährige an, ob er für zehn Euro an ihnen geschlechtliche Handlungen vornehmen dürfe. Die neun und zwölf Jahre alten Buben nahmen das Geld und ließen den Mann gewähren. Als er am 2. Jänner neuerlich im Vogelweidpark auf zwei 14-Jährige zuging und wieder mit Geld lockte, lehnten diese ab, gaben aber vor, am nächsten Tag einen Freund mitzubringen, der die vom Mann erwünschten Handlungen zulassen werde.
Als der Mann tags darauf den Park aufsuchte, wurde er bereits von der Polizei erwartet. Die zwei 14-Jährigen hatten diese unmittelbar nach der Begegnung mit dem 53-Jährigen verständigt.