Österreich

Sieben Jahre Haft für Wiener U-Bahn-Rowdie

Heute Redaktion
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Ein Opfer stürzte nach einem Stoß mehrere Meter über eine Rolltreppe am Karlsplatz.
Ein Opfer stürzte nach einem Stoß mehrere Meter über eine Rolltreppe am Karlsplatz.
Bild: Helmut Graf

Vergangenen Sommer trat und schlug er Fahrgäste, stieß sogar eine Pensionistin die Rolltreppe hinunter! Am Freitag wurde der 15-fach vorbestrafte Wiener (55) rechtskräftig verurteilt.

Die unheimliche Serie begann am 19. August 2017: Ohne ersichtlichen Grund versetzte der Wiener (55) einer Frau und einem Mann in einer U-Bahn-Station mehrere Fußtritte.

Am 22. August schlug und trat er auf eine Schülerin ein, die am Bahnsteig stand und auf die U-Bahn wartete. Sie erlitt einen Nasenbeinbruch. Unmittelbar darauf ohrfeigte er einen Mann, als dieser aus der eben eingefahrenen U-Bahn stieg.

Am 24. August trat der Verdächtige laut Anklage in der U-Bahn-Station Karlsplatz einer 68-jährigen Seniorin mit voller Wucht in den Rücken – auf der Rolltreppe! Die Frau stürzte, fiel mehrere Meter die Rolltreppe hinunter und erlitt einen Oberarmbruch sowie einen Abriss des Oberarmhöckers.

Am 25. August schlug er – wieder in U-Bahn-Stationen –

auf fünf weitere Fahrgäste ein. Dabei erlitt eine Frau einen Trommelfellriss, ein männliches Opfer schlug der Angeklagte so hart, dass dieses stürzte. An diesem Tag endete die Gewalt-Serie, der U-Bahn-Rowdie wurde verhaftet.

Opfer und Überwachungsbilder belasten Angeklagten

Alle Opfer, die vor Gericht als Zeugen geladen waren, erkannten ihren Peiniger wieder. Zudem belastete ihn auch das Videomaterial aus Überwachungskameras der Wiener Linien.

"Sie sind eine Gefahr für andere Menschen"

"Sie sind eine Gefahr für andere Menschen. Wenn da einer unglücklich stürzt, ist er tot", fand die vorsitzende Richterin Minou Aigner klare Worte. Laut Gerichtspsychiater Peter Hoffman leidet der Pensionist an einer paranoiden Schizophrenie. Auslöser könnte der jahrzehntelangen Konsum von harten Drogen sein. Der Mann sei zwar zurechnungs- und damit auch schuldfähig – aber auch derart gefährlich, dass nach seiner Entlassung mit weiteren Straftaten zu rechnen sei. Entsprechende Behandlungen und begleitete Therapien seien nötig.

Sieben Jahre Haft wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher – so lautete das rechtskräftige Urteil am Freitag im Wiener Landesgericht. Der Angeklagte (Verteidigerin Sonja Scheed) nahm das Urteil an, Staatsanwalt Bernhard Mascha verzichtete auf Rechtsmittel. (ck)