Österreich

Sieben Monate bedingt für Schuss auf Kundin

Heute Redaktion
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Waschen, legen, schießen: Eine Friseurin (50) aus dem Bezirk Tulln schoss aus Versehen eine Kundin (77) an, die sich eben die Haare machen ließ. Vor Gericht wurde sie am Donnerstag deswegen zu sieben Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe verurteilt.



Die skurrile Story: Am 13. Jänner ließ sich die Seniorin im Keller des Wohnhauses der Friseurin die Haare machen. Während die 77-Jährige unter der Trockenhaube saß, kam ein Bekannter der Friseurin vorbei.

Die 50-Jährige wollte dem Mann ihren neuen Revolver zeigen, "weil ich so eine Freude damit habe". Die Beiden gingen mit der Waffe zurück ins Frisierzimmer. Was die 50-Jährige nach eigenen Angaben nicht wusste: Ihr Mann, ein Jäger, hatte den Revolver geladen, weil er damit einen Marder jagen wollte.

Beim Prüfen der Waffe löste sich ein Schuss, der die Dame rechts in den Hals traf und auf der linken Seite am Oberkörper wieder austrat.

"Jetzt hast mich getroffen", habe die Frau gesagt, worauf ein Arzt verständigt und Erste Hilfe geleistet wurde. Obwohl sie schwer verletzt war, habe sie sich nicht "in Todesangst" befunden, sagte die 77-Jährige als Zeugin: "Ich hab' den Doktor gefragt, ob ich überhaupt ins Spital muss." Wie der Unfall zustande kam, habe sie nicht mitbekommen. "Erstens saß ich unter der Trockenhaube und zweitens hab ich Zeitung gelesen", erzählte sie.

Der Urteilsspruch: Sieben Monate bedingt plus ein Schmerzensgeld von 180 Tagsätzen, was 4500 Euro entspricht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.