Österreich

Sigi Maurers Prozess gegen Bierwirt vertagt

Der Account eines Bierwirtes schickte Sigi Maurer obszöne und beleidigende Nachrichten. Sie postete diese. Daraufhin klagte der Bierwirt.

Leo Stempfl
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Die grüne Klubchefin Sigi Maurer (35) wurde 2019 in erster Instanz schuldig gesprochen.
Die grüne Klubchefin Sigi Maurer (35) wurde 2019 in erster Instanz schuldig gesprochen.
(Bild: Helmut Graf)

Sigrid Maurer, 35, Klubchefin der Grünen, spazierte durch die Wiener Josefstadt, eine hippe Gegend. Dort befindet sich auch der Craft-Beer-Shop eines Mannes, der dort auch Bier ausschenkt. Als sie daran vorbeiging, wurde die Politikerin von ihm und zwei anderen Männern ungut angesprochen. Dies sei ihr bereits mehrere Male dort passiert, gab sie zu Protokoll.

Wenige Stunden später fand sie Nachrichten vom Account ebenjenes Biershop-Betreibers in ihrem Facebook-Postfach. Da sie rechtlich keine Möglichkeit sah, sich zur Wehr zu setzen, veröffentlichte sie die Nachrichten auf Twitter. Darin fand sich auch der Satz "Wer wissen will, warum Herr L. Frauen belästigt, kann ja bei ihm nachfragen..."

"Irgendwer" hätte das geschrieben

Der Bierwirt erklärte, dass die Nachrichten irgendwer geschrieben habe und er davon nichts wisse. In seinem Lokal würde ein PC stehen, auf dem er mit seinem Konto eingeloggt sei und den jeder benutzen könne. Die inkriminierte Nachricht könnte deswegen auch jemand anderes geschrieben haben.

Im ersten Rechtsgang konnte Sigi Maurer nicht zweifelsfrei beweisen, dass wirklich besagter Bierwirt selbst die Nachrichten eingetippt und auf "Senden" geklickt hat. Auffälligkeiten wie etwa ein Leerzeichen nach Sätzen, gefolgt von drei Ausrufezeichen, waren in den Nachrichten sowie mehrerer anderer Postings zu sehen. Trotzdem wurde Maurer wegen übler Nachrede zu 7.000 Euro Geldstrafe verurteilt.

Entscheidung aufgehoben, Urteil erwartet

Im März 2019 hob das Wiener Oberlandesgericht das Urteil auf. Wegen der Corona-Pandemie kann das Verfahren erst jetzt fortgeführt werden. Ein Urteil wurde im Laufe des Freitags erwartet, doch dann kam eine skurrile Wendung. Im Verlaufe des Prozesses überreicht der Bierwirt dem Richter ein zusammengefaltetes A4-Papier.

In diesem entschuldigt sich ein "Willi", dass er "Blödsinn" vom Rechner des Klägers geschrieben habe. Es tue ihm leid und er werde es nie wieder tun. Der Bierwirt gab an, der Zettel hat Ende Juni in seinem Briefkasten gelegen, ohne Kuvert oder Stempel. "Willi" sei ein Freund und Kunde. Der Wirt zählte diesen allerdings nicht auf, als er angab, wer aller zum Tatzeitpunkt im Lokal gewesen war.

Auch der Anwalt des Bierwirtes war überrascht und hörte offenbar zum ersten Mal von "Willi" und diesem Brief. Der Kläger muss nun binnen einer Woche Name und Adresse von "Willi" liefern. Der Prozess wird auf unbestimmte Zeit vertagt.