Nach einem tödlichen Skiunfall ist ein 53-jähriger Deutscher am Freitag am Landesgericht Innsbruck wegen fahrlässiger Tötung nicht rechtskräftig zu vier Monaten bedingter Haft verurteilt worden.
Die Russin (27) war im Jänner 2013 im Skigebiet in Ischgl im Tiroler Bezirk Landeck mit einer Begleiterin am rechten Rand einer zwölf Meter breiten Skipiste talwärts gewandert, als sie von einem deutschen Skifahrer niedergefahren wurde. Der Mann soll trotz Wanderwegmarkierungen an einer unübersichtlichen Stelle zu schnell gefahren sein.
Der Angeklagte habe durch seine unaufmerksame Fahrweise gegen die FIS Regel zwei (Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise, Anm.) verstoßen, begründete Richter Norbert Hofer das Urteil. Dieses war vorerst nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.
Während der 53-Jährige unverletzt blieb, zog sich die Russin schwere Kopfverletzungen zu. Die 27-Jährige wurde vom Notarzt des alarmierten Rettungshubschraubers erstversorgt und in die Innsbrucker Klinik geflogen. Dort verstarb sie acht Tage später.