Österreich

Skurril-Prozess um vier U-Bahn-Raubverdächtige

Heute Redaktion
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Ein Überfall in einer Wiener U-Bahn-Station nach einer durchzechten Halloweennacht war am Freitag Gegenstand eines Prozesses am Straflandesgericht. Während das 18-jährige Opfer davon sprach, um 50 Euro erleichtert worden zu sein, berichteten die vier Angeklagten von einem angebahnten Drogenverkauf zwischen dem Burschen und zwei der Beschuldigten. Im Vorfeld hatten sich die Beschuldigten auch bei "Heute" gemeldet und ihre Unschuld beteuert. Der Prozess gab jedoch Rätsel auf und wurde vertagt.

und ihre Unschuld beteuert. Der Prozess gab jedoch Rätsel auf und wurde vertagt.

Der Fall sorgte für Schlagzeilen, da die jungen Männer mittels gestochen scharfer Bilder aus der Überwachungskamera der U-Bahn gesucht wurden. Das Quartett ging nach Veröffentlichung der Fotos mit seiner Anwältin zur Polizei und stellte sich. . Was genau am Morgen des 1. November 2013 passiert ist, konnte von Richterin Daniela Zwangsleitner noch nicht eindeutig geklärt werden, zu unterschiedlich sind die Aussagen von Angeklagten, Opfer und Zeugen.

, die aus der Dominikanischen Republik stammen, erzählten, dass sie nach einem Lokalbesuch in den frühen Morgenstunden für die Nächtigung zu einem Freund fahren wollten. Für die Heimfahrt benutzten sie die U4 und stiegen bei der Station Margaretengürtel aus. Auf der Fahrt wurden sie von drei Burschen - darunter das 18-jährige spätere Opfer - angesprochen, ob sie ihnen "Gras" verkaufen würden.

Angeklagter handelte sich weitere Anklage ein

Der 25-jährige Zweitangeklagte wollte "höflich" sein und einen Freund anrufen, der ihm des öfteren Drogen verkauft. Trotz der Belehrung von Richterin Zwangsleitner, er würde sich mit einer solchen Aussage selbst belasteten, plauderte der Angeklagte munter weiter über das Anbahnungsgeschäft. Daraufhin weitete der Staatsanwalt die Anklage um die vorschriftswidrige Beschaffung von Suchtgift aus. "Geben Sie es zu. Das macht das Kraut auch nicht mehr fett", sagte seine Verteidigerin Astrid Wagner.

Da er den Dealer nicht erreichte, sei angeblich das Geschäft nicht zustande gekommen. Dass sein Freund, der 27-jährige Erstangeklagte, den 18-Jährigen kurze Zeit später an die Mauer zum U-Bahn-Aufgang gedrückt hätte, ihn festgehalten und ihm 50 Euro entrissen hätte, will der Angeklagte nicht gesehen haben. Zu Hause angekommen hätte der 27-Jährige plötzlich die 50 Euro gezückt und hätte gemeint: "Das habe ich von dem Jungen bekommen." Und was hätte das dann sein sollen, fragte die Richterin. "War das eine Art Vorschuss, um das Gras von jemanden zu kaufen? Das wird ja immer abenteuerlicher."

Drogengeschäft oder Bedrohung?  

Mit seiner Aussage widersprach er auch den Angaben, die seine Anwältin Wagner zuvor gemacht hat. Diese meinte, der 25-Jährige hätte gesehen, wie der 27-Jährige dem Burschen das Geld weggenommen worden ist. "Das ist aus der Situation heraus passiert", sagte Wagner. Der mutmaßliche Haupttäter, der wiederum von Christian Werner vertreten wird, bestritt diese Version ebenso wie den kolportierten Drogenverkauf.

Das 18-jährige Opfer gab an, bereits in der U-Bahn von dem 25-Jährigen lautstark angesprochen worden zu sein. Nachdem alle ausgestiegen waren, bat er den Burschen um Geld. Nachdem dieser verneinte, sollen der 27-jährige Freund und seine drei Begleiter den 18-Jährigen bedrängt haben. "Ich habe mich bedroht und umzingelt gefühlt", sagte der Bursche. Mit Drogen will der junge Mann nichts zu tun haben. "Ich konsumiere und kaufe keine illegalen Substanzen."

Zeuge mit "Gefälligkeitsaussage"  

Da zwei Zeugen nicht sagen konnten, was sich tatsächlich auf der Treppe abgespielt hat, wurde die Verhandlung für die Aussage weiterer Zeugen auf 31. März vertagt. Ein Freund des 18-Jährigen konnte sich auf Nachfragen von Anwalt Werner nicht mehr erinnern, ob sich der Vorfall so zugetragen oder er es aus Erzählungen des Opfers so wiedergegeben hatte. "Ist das jetzt eine Gefälligkeitsaussage?", fragte die Richterin, woraufhin der Zeuge länger schwieg. Erst nach und nach gab er zu, nur mehr gesehen zu haben, wie die vier Angeklagten weggelaufen sind.