Wirtschaft

Sky: Einseitige Preiserhöhung gesetzwidrig

Heute Redaktion
Teilen

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage gegen Sky Österreich. Hintergrund: eine einseitige Vertragsänderung, mit der der Pay-TV Anbieter 2013 für monatliche Preiserhöhungen. Bereits 2015 hatte das Handelsgericht Wien dies als gesetzwidrig beurteilt. Nun hat das Oberlandesgericht Wien (OLG) die Entscheidung bestätigt und darüber hinaus die Mitteilung zur Preiserhöhung als AGB-Klausel für unwirksam erklärt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, können Betroffene die zu viel bezahlten Beiträge von Sky Österreich zurückfordern.

Mit einem Standardbrief hatte das Unternehmen 2013 eine „Anpassung“ von Verträgen angekündigt. Die monatlichen Beiträge, so die Information an Kundinnen und Kunden, würden sich damit um ein bis vier Euro erhöhen. „Was sind zwei Euro im Vergleich mit dem besseren Fernsehen von Sky?“, wollte der TV-Anbieter in diesem Zusammenhang wissen und kam zu dem Schluss: „Eigentlich nicht viel. Wir hoffen, dass Sie dies genauso sehen und der Anpassung Ihres Vertrags zum 1. Dezember 2013 Einverständnis entgegenbringen.“

Das OLG Wien beurteilte die Mitteilung in seiner aktuellen Entscheidung dagegen als unwirksame AGB-Klausel sowie als rechtswidrige Geschäftspraktik und kritisierte unter anderem, dass betroffene Kunden nicht auf die Möglichkeit einer kostenlosen Kündigung hingewiesen werden. Die Mitteilung dieser einseitigen Preiserhöhung sei intransparent und damit unwirksam, so das Gericht. „Mit dieser Mitteilung wird fälschlicherweise suggeriert, dass für Kundinnen und Kunden keine Möglichkeit bestünde, den Vertrag bis zum Inkrafttreten der Änderung kostenlos zu kündigen“, ergänzt VKI-Juristin Marlies Leisentritt.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, die ordentliche Revision wurde vom OLG Wien nicht zugelassen. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, haben die Betroffenen Anspruch auf Rückforderung der zu viel bezahlten Beiträge.