Österreich

Sniper von Wien stehen ab 2. März vor Gericht

Heute Redaktion
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Die beiden Sniper von Wien stehen ab 2. März vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft brachte gegen die beiden jungen Männer einen Strafantrag wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung ein.

Die Männer hatten im vergangenen Sommer in der Bundeshauptstadt aus einem fahrenden Auto heraus mit einer Luftdruckpistole auf zahlreiche Passanten geschossen. Der Strafantrag umfasst teils vollendete, teils versuchte schwere Körperverletzung und schwere Sachbeschädigung.

Männer sollen 14 Menschen angeschossen haben

Dem Duo wird vorgeworfen, am 15. September 2011 gemeinsam 14 Personen beschossen und getroffen zu haben. Drei weitere gemeinschaftliche Schussabgaben sind inkriminiert, wobei die Täter in diesen Fällen ihre Ziele verfehlten.

Der Jüngere der beiden, ein 20-jähriger Angestellter, soll am  30. und 31. August allein auf zwei weitere Menschen gefeuert haben. Sein um ein Jahr älterer, beschäftigungsloser Freund am 2. September auf einen Mann. Der Prozess, in dem den Angeklagten laut Strafgesetzbuch bis zu drei Jahre Haft drohen, wurde auf den 2. März anberaumt.

Verteidiger stellt Körperverletzung in Abrede

"Fakt ist, es gibt laut gerichtsmedizinischem Sachverständigengutachten keine einzige schwere Körperverletzung", gab Verteidiger Normann Hofstätter, der einen der beiden jungen Männer vertritt, zu bedenken.

Tatsächlich werden im Strafantrag über weite Strecken lediglich Hautabschürfungen, Prellungen und Blutergüsse erwähnt. In einem Fall wurde einem Opfer mit einem Luftdruckgewehr jedoch in die linke Schläfe geschossen, wobei das Projektil unter lokaler Betäubung entfernt werden musste.

Einem weiteren Mann drang ein Projektil in den Hals, was eine Rissquetschwunde und einen operativen Eingriff unter Vollnarkose zur Folge hatte.

Staatsanwalt nutzt juristischen "Trick"

Dennoch wären sämtliche Verletzungen laut Gerichtsmediziner als ihrem Grade nach als leicht einzustufen gewesen. Die Anklagebehörde behalf sich jedoch mit einem juristischen "Trick", um die Heckenschützen doch wegen schwerer Körperverletzung belangen zu können: Man machte sich den sogenannten "Rowdy-Paragrafen" zu eigen.

Gemäß § 84 Absatz 3 Strafgesetzbuch (StGB) ist eine schwere Körperverletzung formal auch dann gegeben, wenn mindestens drei selbstständige Taten ohne begreiflichen Anlass und unter Anwendung erheblicher Gewalt begangen werden.

Im September verhaftet

Die beiden Männer waren am 30. September festgenommen worden, nachdem sie in den vorangegangenen Wochen mit Schüssen aus einem fahrenden Auto für erhebliches Aufsehen gesorgt hatten. Zur Ergreifung der Heckenschützen waren insgesamt 22.000 Euro ausgelobt worden.

Das Geld sollen vier Jugendliche bekommen, die den Opel Astra eines der beiden Verdächtigen als Täterfahrzeug erkannt hatten. Nach sechswöchiger U-Haft waren die 20 und 21 Jahre alten Männer wieder auf freien Fuß gesetzt worden.