Kärnten

Snowboarder will nach Unfall 30.000 Euro von Skischule

Hätte ein Guide einen Sportler auf eine Gefahrenquelle aufmerksam machen müssen? Darüber muss nun der Richter entscheiden.

Clemens Pilz
Nach einem schweren Unfall will ein Snowboarder Geld sehen…
Nach einem schweren Unfall will ein Snowboarder Geld sehen…
Getty Images/iStockphoto

Diese gebuchte Tifschneetour hinterließ unschöne Spuren: Ein Snowboarder (39) wurde bei einer geführten Freeride-Tour in einem Kärntner Skigebiet schwer verletzt. Schuld daran sei der Guide der Skischule, so Rechtsanwalt Ulrich Paulsen zur "Kleinen Zeitung".

Paulsen vertritt den verletzten Wintersportler und fordert nun 30.000 Euro, sowie Haftung für alle künftigen Folgen des Unfalls. Der Kläger hatte gemeinsam mit Freunden eine mehrstündige Tiefschneetour abseits der Pisten gebucht. Weil beim Lehrer plötzlich die Bindung brach, musste die Gruppe zu einem Haus fahren, wo der Guide seine Ausrüstung wechseln wollte.

Bei Haus über Dachkante gestürzt

Dies bestätigt auch die Skischule. Wie es weiterging, da gehen die Schilderungen aber auseinander. Sowohl der Guide, als auch der Kläger wollen in Richtung des Hauses vorgefahren sein. Jedenfalls näherte sich der Snowboarder dem Haus, fuhr auf einen Schneewall und stürzte danach fünf Meter von einem Flachdach in die Tiefe. Er prallte auf einem Asphaltboden auf und erlitt schwere Beinverletzungen.

Der Boarder behauptet nun, der Guide hätte ihn darüber informieren müssen, dass jenseits des Schneewalls die Dachkante liegt: "Der Guide hätte meinen Mandanten vor dieser atypischen Gefahrenquelle warnen müssen und er hätte auch vorausfahren müssen", so Anwalt Paulsen.

Nachlässigkeit des Guides?

Kann man dafür die Skischule verantwortlich machen? "Nein", sagt Martin Gschöpf, der Anwalt der Skischule. "Der Snowboarder hat eine Eigenverantwortung. Wäre er entsprechend der FIS-Regel 2 auf Sicht gefahren, hätte er die Gefahr erkannt. Fahren auf Sicht ist ein fundamentales Sicherheitserfordernis, vor allem abseits der Pisten. Außerdem entspricht es allgemeiner Lebenserfahrung, dass beim Zufahren zu einem Haus im freien Gelände mit Hindernissen zu rechnen ist."

Es würde laut Gschöpf die Sorgfaltspflicht des Skilehrers überspannen und das Anbieten einer Tiefschneetour unmöglich machen, wenn der Skilehrer "einen erfahrenen Freerider ständig vor allen Gefahren warnen müsste". Ein Urteil steht aus.