Österreich

So bleibt die Grapsch-Abwehr straffrei

Ohrfeige, Rempler, Tritt in die Weichteile - wie man sich verteidigt ohne schwere strafrechtliche Folgen zu riskieren.

Heute Redaktion
Teilen
Ein gezielter Kick in die Weichteile kann ein probates Mittel sein.
Ein gezielter Kick in die Weichteile kann ein probates Mittel sein.
Bild: Helmut Graf

Die Grapsch-Attacke zu Silvester zieht weiterhin heftige Debatten nach sich. Im Fokus dabei: Wie heftig und mit welchen Mitteln darf sich eine bedrängte Frau wehren? "Heute" holte dazu fünf Tipps von Strafrechtsexperten Alfred Boran ein:

■ Ohrfeige: Die klassische Ohrfeige (Watsche) stellt keine nachhaltige Körperverletzung dar, gilt als angebrachte Spontanreaktion.

■ Wegstoßen: Das Wegstoßen (Schubsen) gilt ebenfalls als eine nachvollziehbare und zulässige Reaktion. Auch wenn dabei Gefahr durch einen folgenden Sturz des Angreifers besteht.

■ Drohung: Die Drohung mit einer gezückten Waffe (Pfeffer

spray) ist nur bedingt sinnvoll. Sie darf nur dann angewendet werden, wenn der Angreifer vom Opfer nicht ablässt.

■ Fußtritt: Ein Tritt in den Bauch oder die Hoden sollte dosiert passieren. Und nur dann, wenn man sich fortgesetzt gefährdet fühlt.

■ Hilferuf: Eigentlich ein Klassiker, der immer mehr in Vergessenheit gerät. Immer noch die wirksamste "Waffe", rät Boran.

"Blitz-Defence-System" als beste Waffe

Schon seit einigen Jahren steigt die Zahl von Frauen, die in Wien einen Kurs in Selbstverteidigung belegen.

Ein regelrechter Run auf solche Trainingseinheiten hat mit den Übergriffen in der Silvesternacht von Köln 2015/16 eingesetzt.

Matthias Gold, Betreiber der "WingTsun"-Schule mit sechs Standorten und 1.800 Mitgliedern in Wien:

"Seit damals melden sich bei uns mehr Frauen als Männer an." Unterrichtet wird das "Blitz-Defence-System", eine ganzheitliche Selbstverteidigung, um Gefahrensituationen möglichst gewaltfrei zu beenden.

;