Tirol

So erschlich sich Mann über 86.000 Euro Sozialhilfe

Ein 50-jähriger Österreicher hat 13 Jahre lang in Tirol unrechtmäßig staatliche Beihilfen von über 86.000 Euro bezogen. Sein Schwager half ihm.

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Ein 50-Jähriger erschlich sich über 86.000 Euro
Ein 50-Jähriger erschlich sich über 86.000 Euro
picturedesk.com (Symbolbild)

Der Fremdenpolizei in Innsbruck gelang es, gleich zwei Betrüger aufzudecken: Dem 50-Jährigen österreichischen Staatsangehörigen gelang es, von Ende 2007 bis Mitte Februar 2020 durch staatliche Sozialleistungen in Form von Mietzinsbeihilfe, Mindestsicherung und Verfahrenshilfe insgesamt 86.618,40 Euro zu erschleichen. Ihm wurde von einem nahen Verwandten geholfen.

Schwager half dabei, Rechtslage zu umgehen

Im Jahr 2007 kaufte der damals noch türkische Staatsangehörige eine Eigentumswohnung in Innsbruck, wobei sein Schwager, der zum Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses die österreichische Staatsbürgerschaft besaß, als Käufer angegeben wurde. So sollte die Rechtslage des Tiroler Grundverkehrsgesetzes umgangen werden.

Der tatsächliche Käufer beantragte nicht nur Mietzinsbeihilfe als "Mieter" seiner eigenen Wohnung, sondern auch finanzielle Unterstützung beim Stadtmagistrat Innsbruck. Durch Vorlage gefälschter Mietbestätigungen als Beweismittel sowie vorsätzlicher Verschweigung seiner Eigentumsverhältnisse wurden ihm sämtliche Bezüge gewährt. So konnte er sich bis zu Beginn des letzten Jahres eine erhebliche Summe an Sozialleistungen erschleichen.

Aufdeckung durch neuen Kaufvertrag

Der Betrug wurde seitens der Behörde aufgedeckt, nachdem beide Beschuldigte Ende Jänner 2020 die gegenständliche Wohnung nach Abschluss eines neuen Kaufvertrages neu verbüchern ließen. Dabei wurde zugegeben, dass der "Vermieter" der geförderten Wohnung nur in der Funktion als Treuhänder für seinen Schwager agiert hatte.

Innenminister Karl Nehammer
Innenminister Karl Nehammer
picturedesk.com

Außerdem wurde im Zuge der Ermittlungen durch die Fremdenpolizei bekannt, dass der 50-Jährige im Jahr 2014 bei der Antragstellung um Verfahrenshilfe am Landesgericht Innsbruck ebenso vorsätzlich falsche Angaben hinsichtlich seines Einkommens und Vermögens machte und so in den widerrechtlichen Bezug von Verfahrenshilfe im Ausmaß von 684,13 Euro gelangen konnte.

"Ich danke den ermittelnden Polizisten für diesen großen Erfolg im Kampf gegen Sozialleistungsbetrug", so Innenminister Nehammer. Man werde weiterhin alles tun, um solche Betrugsfälle zu erkennen und aufzudecken. Sozialleistungsbetrug ist eine Straftat die all jene schädigt die regelmäßig ihre Beiträge leisten", so Nehammer.

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