Österreich

So geht es Mutter-Killer jetzt im Jugendgefängnis

Heute Redaktion
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Nach der ratlos machenden Bluttat in der Buckligen Welt, saß der 14-jährige Verdächtige kurz in Wr. Neustadt, wurde am Donnerstagabend nach Gerasdorf verlegt.

Am Donnerstag noch wurde der tatverdächtige 14-Jährige in die Sonder-Justizanstalt Gerasdorf verlegt - hier werden rund 80 bis 90 (Anm.: je nach Auslastung) junge Straftäter im Alter von 14 bis 26 Jahren betreut. Am Freitagnachmittag besuchte Anwalt Ernst Schillhammer seinen jungen Mandanten im Häfen im Bezirk Neunkirchen - mehr zur Justizanstalt Gerasdorf lesen Sie hier.

"Er ist noch immer sehr verschreckt, liegt jetzt in einer Zelle mit erfahrenen und recht resozialisierten Häftlingen, die ihm das Reinkommen in den Alltag erleichtern sollen", so sein Verteidiger Ernst Schillhammer. Weiters unterrichtete der Advokat den kleinen und zarten 14-Jährigen über die zahlreichen Medienartikel: "Nicht, dass der Bursche eine, womöglich alte, Zeitung in die Hand bekommt und geschockt ist. Ich habe ihm das Interesse um seine Person und mutmaßliche Handlung schonend erklärt", erklärt Schillhammer im ausführlichen "Heute"-Telefonat.

Bis zu 15 Jahre Haft

Entscheidend für Schillhammer wird das psychiatrische Gutachten sein: Ein Experte soll klären, ob der im Frühjahr 2005 geborene Teenager überhaupt die nötige Reife hat und sich tatsächlich vor einem Geschworenensenat verantworten muss - von verzögerter Reife und somit nicht schuldfähig bis zu bis zu 15 Jahre Haft ist alles möglich.

Wann wird die Expertise vorliegen? "In drei bis sechs Wochen", schätzt Schillhammer. Der 14-Jährige, der sich mutmaßlich selbst zum Vollwaisen gemacht hat, darf aber auf die Unterstützung der restlichen Familie zählen. "Auch ich werde ihn regelmäßig besuchen. In der Anfangszeit sogar wöchentlich", versichert der renommierte Wiener Anwalt.

Wie berichtet soll der 14-Jährige mit einem Messer seine 55-jährige Mutter in der Buckligen Welt getötet haben. Der Bursche rief die Rettung, zeigte sich grundsätzlich zur Tat geständig, bestreitet aber jegliche Tötungsabsicht.

Die alleinstehende Frau soll nach mehreren Schicksalsschlägen mit der Erziehung überfordert gewesen sein, auch das Jugendamt war involviert. Es gab zwar immer wieder Streit im Haus von Mutter und Sohn - aber das blutige Drama überraschte und schockte schließlich alle: Betreuer, Lehrer, Freunde, Angehörige, Gemeinde. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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