Wirtschaft

Aus diesen Gründen kann AMS das Geld streichen

Undiszipliniert und unmotiviert? Für diese Eigenschaften kann das Arbeitsamt Sanktionen verhängen – und tut es auch.

Heute Redaktion
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Das Arbeitsmarktservice (AMS) hat im ersten Halbjahr 2019 insgesamt 71.634 Sanktionen gegen Arbeitsverweigerer verhängt, wie der "Standard" am Mittwoch berichtet. Das ist ein Plus von 17 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Konkret geht es um die Sperre von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe. Denn Bezieher dieser Leistungen sind in Österreich verpflichtet, sich um Arbeit zu bemühen.

Sanktionen werden verhängt, wenn Betroffene etwa keine Bewerbungen verfassen, nicht zu Vorstellungsgesprächen erscheinen oder mit ihrem Verhalten absichtlich verhindern, dass sie eine Stelle erhalten. Eine solche Sperre der Geldleistungen erfolgt zunächst für sechs Wochen, im Wiederholungsfall gibt es acht Wochen lang kein Geld.

Auch dafür gibt es kein Geld mehr

Im ersten Halbjahr 2019 sind die Sanktionen für "sabotierendes" Verhalten um mehr als 40 Prozent gestiegen, schreibt der "Standard". Dazu zählen zum Beispiel das Verlangen eines exorbitanten Gehalts beim Bewerbungsgespräch oder sogar das Verfassen eines Bewerbungsschreibens, aus dem herauszulesen ist, dass man sich für überqualifiziert hält.

Weitere Gründe für eine Sperre sind das Fernbleiben von Schulungen – auch nur tageweise. Fehlt man unentschuldigt, wird das Geld für diese Tage gestrichen. Zudem versucht das Arbeitsamt, dem Wunsch der ehemaligen türkis-blauen Regierung nachzukommen, Arbeitssuchende auch in andere Bundesländer zu vermitteln, wenn dem keine Betreuungspflichten entgegenstehen und am Arbeitsort eine angemessene Unterkunft vorhanden ist.

Warst du auch schon einmal von der Streichung des Arbeitslosengeldes betroffen? Erzähle uns deine Geschichte unter [email protected]