Österreich

So hilft dir deine Gewerkschaft nach der Krise (Anze...

Heute Redaktion
13.09.2021, 13:48

Hunderttausende Menschen sind in Kurzarbeit und noch mehr arbeitslos: Corona hat den heimischen Arbeitsmarkt getroffen wie ein Hurrikan. Während die Aufräumarbeiten langsam beginnen, ist für viele die Zukunft unsicher.

"Es wird nach der Krise eine Vielzahl von Arbeitslosen geben, die auf den Arbeitsmarkt drängen", bestätigt Michael Trinko, Arbeitsrechtsexperte beim Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB). Ein derartiges Überangebot, das uns laut dem Experten bevorsteht, führt in vielen Ländern zu drastischen Lohnkürzungen.

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Die gute Nachricht: Österreich hat Glück im Unglück. Auch bei einem Überangebot an Arbeitskräften gelten bestehende Kollektivverträge weiter, die Gewerkschaften mit den Arbeitgebern ausverhandelt haben. Sie sind der wahre Garantieschein für stabile Einkommen. Niemand kann gänzlich in die Armut trotz Arbeit abrutschen. "Wir haben in Österreich etwa 860 verschiedene Kollektivverträge und sie gelten für etwa 98 Prozent aller Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen", sagt Trinko. "Es gibt bei uns keinen gesetzlichen Mindestlohn, von dem man nicht leben kann, denn dieser wird in den Kollektivverträgen festgeschrieben." Ein drastisches Sinken der Löhne und Gehälter schließt der Arbeitsrechtsexperte aus. "Das würden die Gewerkschaften verhindern."

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"Wir sorgen dafür, dass jeder zu seinem Recht kommt."

Susanne S. war bis zum 13. März noch angestellt in einem Wiener Hotel. Nur zwei Stunden nach der ersten Pressekonferenz der Regierung zur Corona-Krise wurde die 53-jährige gekündigt. Eine Wiedereinstellungszusage gibt es zwar, doch ihre Zweifel sind groß: "Es wird viel zu viele Jobsuchende geben. Das werden Arbeitgeber ausnützen und die Gehälter drücken. In meinem Alter wartet niemand auf mich."

Zwar darf niemand bei der Jobsuche aufgrund des Alters benachteiligt werden, die Glaubhaftmachung ist für einzelne im Streitfall oft sehr schwierig. Trinko erwartet eine ganze Welle von derartigen Fällen. Für seine Mitglieder steht der ÖGB dann bereit. Ob mit kostenloser Rechtsberatung oder auch, wenn es hart auf hart kommt, mit der Vertretung vor Gericht. "Wir sorgen dafür, dass jeder zu seinem Recht kommt", versichert der ÖGB-Experte. "Weniger als die kollektivvertraglichen Mindestlöhne darf kein Unternehmer bezahlen."

"Das wissen die wenigsten."

Für jene, für die sich die Suche nach einem neuen Job länger ziehen wird, fordert der ÖGB ein höheres Arbeitslosengeld und eine längere Bezugsdauer. Denn mit dem bisherigen Arbeitslosengeld herrscht sonst schnell Ebbe am Konto. Besitzt man eine Wiedereinstellungszusage wie Susanne S., muss die Arbeitsbereitschaft rechtzeitig und deutlich signalisiert werden, am besten schriftlich. "Das wissen die wenigsten", warnt Trinko. Wird die Rückkehr in den Job verweigert, entsteht ein Anspruch auf Kündigungsentschädigung. Bei der Durchsetzung dieser droht hier dem einzelnen oft schon wieder das nächste Ungemach.

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