Politik
So abenteuerlich kamen die Journalisten zum Video
Wieso wurden "Spiegel" und "SZ" die Ibiza-Mitschnitte übergeben? Wie verlief die Übergabe? Und wie sieht der Rest des Videos aus?
"Spiegel" und "Süddeutsche Zeitung" erklären, warum sie das Material überhaupt veröffentlicht haben, was der Rest des Materials beinhaltet, wie die Übergabe verlief, und warum sie die Mitschnitte vor der EU-Wahl veröffentlicht haben.
Wieso haben "Spiegel" und "SZ" das Material veröffentlicht?
Nachdem die Zeitungen das Material im Mai erhalten hatten, konfrontierten sie zunächst Strache und Gudenus und baten um eine Stellungnahme zu dem Abend auf Ibiza. "Strache und Gudenus haben eingeräumt, dass es dieses Treffen 'in lockerer, ungezwungener Urlaubsatmosphäre' gab. Sie teilten mit, dass 'bei allen Themen mehrmals' auf die 'Einhaltung der österreichischen Rechtsordnung hingewiesen' worden sei", heißt es im "Spiegel" am Dienstag.
Daraufhin habe man sich entschieden, "jene Aussagen aus dem Video öffentlich zu machen, die wegen ihrer politischen Brisanz von außerordentlichem öffentlichen Interesse sind". Sie wurden redaktionsintern als "Hinweis auf eine mögliche Korruptionsbereitschaft des mittlerweile zurückgetretenen Vizekanzlers" interpretiert. Auch die Aussage Straches, die "Krone" kaufen zu wollen, alarmierte die Journalisten, denn sie sei "eine eindeutige Willensbekundung, die Unabhängigkeit der Presse in Österreich anzugreifen".
Was ist mit dem Rest des Materials?
Laut "Spiegel" wird in den mehr als sechs Stunden viel Irrelevantes besprochen, oft komme es zu Wiederholungen. "An einigen Stellen geht es um hochrangige Politiker und ihr Privatleben. Es sind diskreditierende, verleumderische Äußerungen, die hier fallen und in der Öffentlichkeit nichts verloren haben. Über sie zu berichten würde die Privatsphäre dieser Politiker verletzen. Deshalb hat sich der 'Spiegel' dagegen entschieden, solche Szenen publik zu machen."
Hat man die Veröffentlichung bewusst vor die Europa-Wahl gelegt?
Nein, lautet die Antwort des "Spiegels". "Für den Termin entscheidend war allein, dass wir die Prüfung des Materials abschließen konnten. Hätte die Prüfung länger gedauert, hätten wir die Veröffentlichung aufgeschoben." Hätte man also bis nach der Europawahl gewartet, so wäre "zu Recht hinterfragt worden, warum wir gesicherte Informationen zurückhalten".
Warum wurde das Material diesen Zeitungen zugespielt?
Dies kann, so der "Spiegel", viele Gründe haben. Es sei nicht klar, ob die Informanten aus höherer Motivation handelten und auf Missstände hinweisen wollten. Oft werden in solchen Fällen eigennützige Ziele vermutet, etwa Rache zu üben oder einem Gegner schaden zu wollen.
"Für uns Journalisten stellt sich dann die Frage: Wiegt das Eigeninteresse eines Informanten schwerer als die öffentliche Bedeutung seiner Informationen? Falls ja, entscheiden wir uns gegen eine Veröffentlichung. Wiegt die öffentliche Bedeutung schwerer, ist es unsere Pflicht, diese Informationen zu publizieren, völlig egal, aus welchen Motiven sie zu uns gelangt sind. Ausschlaggebend ist der Wert der Information. So sind die Regeln."
Wie verlief die Übergabe?
Bastian Obermayer, Journalist bei der "Süddeutschen Zeitung" zufolge hätten die Informanten die Zeitungsleute an einen drei Stunden entfernten Ort gelotst. Dann sollten sie an einer Tankstelle warten, wurden schließlich in ein verlassenes Hotel geführt. Dort wurde ihnen das Videomaterial übergeben, heißt es in der "NZZ".
Wer hat das Video aufgenommen?
Bis heute seien sich die Medien nicht sicher darüber, "wer hinter der Falle steckt und aus welchen Motiven er gehandelt hat". Die Frage, von wem die Zeitungen das Material haben, können diese nicht beantworten. "Der Schutz der Quelle ist das vielleicht höchste Gut im Journalismus, er ist deshalb auch gesetzlich geregelt. Unsere Quellen müssen sich darauf verlassen können, dass wir sie nicht verraten, wenn sie uns brisantes Material überlassen."
Haben die Medien Geld für das Material bezahlt?
Offenbar ist dies nicht der Fall. Nach eigenen Angaben haben weder der "Spiegel", noch die "SZ" die Informanten für das Material entlohnen müssen, sondern es sei ihnen "kostenlos zur Verfügung gestellt" worden.
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(rfr)