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So krank macht Sie ihr Beruf

Heute Redaktion
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Wenn Sie chronisch krank sind und die Ursache in ihrem Beruf liegt, haben Sie Anspruch auf Sonderleistungen aus der Kranken- oder Unfallversicherung. Die österreichische Bundesregierung hat bei ihrer Regierungsklausur in Laxenburg Anfang November die Liste der Berufskrankheiten erweitert. Künftig werden nicht nur durch Erschütterungen hervorgerufene Erkrankungen, sondern auch vibrationsbedingte Durchblutungsstörungen erfasst.

. Künftig werden nicht nur durch Erschütterungen hervorgerufene Erkrankungen, sondern auch vibrationsbedingte Durchblutungsstörungen erfasst. "Heute.at" hat sich die Liste angesehen.

Neben Drucklähmungen der Nerven, gelten auch Druckschädigungen als Berufskrankheit. Zudem werden chronische Erkrankungen der Sehnenscheiden, des Sehnengleitgewebes und der Sehnen- und Muskelansätze in . Auch in der Liste: Rhinopathie, eine Vorstufe des Bronchial-Asthmas.

Generell finden "Berufskrankheiten in Österreich noch immer zu wenig Beachtung. Vielen Betroffenen und Ärzten ist die Gefahr nicht bewusst, eine Berufskrankheit zu übersehen", sagte Internist und Arbeitsmediziner Christian Wolf von der Universitätsklinik für Innere Medizin II an der MedUni Wien im Frühjahr diesbezüglich auf "netdoktor.at".

Über 1.000 Fälle pro Jahr

In Österreich werden jährlich über 1.000 Fälle von Berufskrankheiten angezeigt. "Aber die Dunkelziffer ist hoch", sagte Wolf. Sowohl Ärzte als auch Betroffene assoziieren Erkrankungen, die durchaus im Beruf entstanden sein können, nicht mit dem Job. Oft hemmt die Angst, den Arbeitsplatz zu verlieren, wenn man dem Arbeitgeber die Krankheit mitteilt.

"Wenn ein Geschäftsmann aus beruflichen Gründen nach Asien fliegt und sich dort eine dauerhafte, fiebrige Erkrankung holt, dann ist auch das eine Berufskrankheit. Aber daran wird oft nicht gedacht." Am häufigsten werden berufliche Erkrankungen durch Lärmbelastung, Hautreizung, Probleme der Atemwege, der Leber oder im Blut hervorgerufen.

Unfallversicherung entschädigt

Aber auch Probleme mit dem Rücken, den Augen oder eben dem erwähnten Mausarm werden durch die vielen sitzenden Bürojobs immer häufiger. Eine Berufskrankheit zu übersehen, birgt mehrere Gefahren: Zum einen kann der Betroffene nicht durch die Unfallversicherung entschädigt bzw. nicht in einen Umschulungsprozess eingegliedert werden, zum anderen riskiert ein Arzt, der eine Berufskrankheit nicht anzeigt, dass bei ihm die Entschädigung eingeklagt wird.

. Das reicht von Erkrankungen durch Schwermetalle wie Blei, Quecksilber, Chrom oder Mangan über Staublungenerkrankungen, Erkrankungen der Zähne durch Säuren, Schwerhörigkeit durch Lärm bis hin zu Infektionskrankheiten. "Die Differenzierung zur altersbedingten Überlastung ist in Grentfällen schwierig", sagte der Experte im Bezug auf Probleme mit der Wirbelsäule.

Wenn eine Berufskrankheit vorliegt und von einem Gutachter bestätigt wurde, wird der oder die Betroffene entschädigt und auf Kosten der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) umgeschult oder ein neuer Arbeitsbereich beim alten Arbeitgeber gesucht.