Österreich

So machtlos sind die Wiener Bezirke

Heute Redaktion
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Bild: Kromus/PID

Sie entscheiden über Kleinkram in den Bezirken wie Spielplätze, die Sanierung von Schulen und Gebäuden oder die Errichtung und Renovierung von Parkanlagen. Sonst sind die Wiener Bezirke aber stark davon abhängig, was im Rathaus entschieden wird. In Summe kein kommunales Glanzlicht. Bei derart beschränkten Kompetenzen bleibt nur der oftmals laute Aufschrei, um in Sachen Stadtpolitik Gehör zu finden. Wichtig sind die Bezirksparlamente dennoch.

Bei der letzten Ausweitung der Parkpickerlzone setzten sich die Bezirksvorsteher des 13., 18. und 19. Bezirks ausnahmsweise gegen die Stadtregierung durch. Nach wie vor ist es in Währing möglich, das Auto gratis zu parken. Mitsprache bekamen die angrenzenden Bezirke zuletzt auch beim Umbau der Mariahilfer Straße. Dies war für die Stadtregierung aber nur deshalb nötig, um den politischen Willen der Anrainer zur Umsetzung des Großprojekts zu erlangen.

Großprojekte bleiben "Chefsache"

Die Bezirksvertretungen mit den Bezirksvorstehern werden in Wien bei regionalen Entscheidungen also zwar mit eingebunden. Echte Macht besitzen sie auf dem Papier jedoch nicht. Wichtig sind die Bezirksparlamente aber trotzdem, weil sie in den Grätzeln über Dinge entscheiden, die die dort wohnenden Bürger unmittelbar im täglichen Leben betreffen: etwa ob eine Pflichtschule saniert wird, oder wo ein neuer Park entsteht.

WCs, Märkte, Kreisverkehre

Verantwortlich ist der Bezirk laut Stadtverfassung auch für das Errichten öffentlicher Toiletten, die Errichtung und Erhaltung von Kinderfreibädern sowie die Instandhaltung von Märkten. Bei gewissen Straßenprojekten wie Bodenwellen oder Kreisverkehre als Maßnahmen der Verkehrsberuhigung darf der Bezirk ebenfalls mitreden.

Der Bezirk entscheidet, wie viel des Bezirksbudgets für gewisse Aufgaben eingesetzt wird. Großprojekte bleiben jedoch in der Umsetzung dem Wiener Rathaus über. Etwa beim Bau des Krankenhaus Nord hatte Floridsdorf keine Entscheidungsbefugnis - auch Penzing nicht, als es um den Neubau des Rapid-Stadions ging.

Bezirke haben nur "Anhörungsrecht"

Neben den sogenannten "Eigenzuständigkeiten" haben die Bezirke weitere abgestufte Rechte. Diese betreffen Mitwirkungs- sowie Anhörungs- und Informationsrechte gegenüber der Gemeinde. Letztere betreffen beispielsweise die erwähnte Errichtung von Schulen, Wohnhäusern, Krankenhäusern oder große Straßenbauvorhaben.

Die Bezirkspolitiker sind  - fragt man sie nach ihrer Eigendefinition - Bindeglieder zwischen der Stadtpolitik und dem Bürger, weil sie die lokalen Gegebenheiten und die Anliegen der Bewohner kennen. Über die Bezirksvertretungen werden lokale Probleme gebündelt dem Gemeinderat vorgetragen und dieser so entlastet. Vor allem die Bezirksvorsteher sind in die Entscheidungen der Stadt eingebunden. Ihre Stimmen werden durchaus gehört.

Seit 1998 haben Bezirke mehr Geld

Vor allem im Verkehrsbereich sind die Meinungen der Bezirke wichtig, wie die erwähnte Ausweitung des Parkpickerls zeigte. Kommt es jedoch zu einem Zuständigkeitskonflikt, kann ein Zwist zwischen Rathaus und Bezirk auch kurios enden. Beispiele sind oftmals diverse Radwege, die durch den einen Bezirk führen, bei anderen aber enden, weil dieser Bezirk auf die Verlängerung des Radwegs gerade keine Lust hatte.

Wieviel die Bezirke mitreden dürfen oder nicht, ist eine seit Jahrzehnten in Wien forcierte Sache. Seit den 1970er-Jahren wurden die Bezirke vermehrt in Verwaltungsprozesse der Stadt integriert. 1988 erhielten die 23 Bezirke nach einer Änderung der Wiener Stadtverfassung ein eigenes Budget für die Erfüllung der Aufgaben, die ihnen von Gemeinderat und Bürgermeister übertragen werden. 1998 wurden die Bezirksbudgets verdoppelt.

Auf der anderen Seite dürfen die Bezirke Ausgaben aber nur bis zu gewissen Obergrenzen bewilligen und müssen über weiteres Budget erst recht wieder mit der Stadt verhandeln.

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