Österreich

So oft wurde wirklich gegen das Burkaverbot verstoßen

Im vergangenen Jahr wurde knapp 100 Mal gegen das "Anti-Gesichtsverhüllingsgesetz" verstoßen. Am häufigsten in Wien. Hier die Bilanz.

Heute Redaktion
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62 Anzeigen gab es in Wien.
62 Anzeigen gab es in Wien.
Bild: picturedesk.com

Das Innenministerium gab auf Anfrage der SPÖ-Abgeordneten Doris Margreiter bekannt, dass es 2018 zu insgesamt 96 Anzeigen aufgrund des "Burkaverbots" kam. Dabei wurde mit 62 Mal am öftesten in der Bundeshauptstadt gestraft.

Aus der Statistik des Ministeriums geht jedoch nicht hervor, ob es sich bei den Angezeigten tatsächlich um Trägerinnen einer Burka handelt oder um andere Gesichtsverhüllungen.

So wurde beispielsweise kurz nach Inkrafttreten des Gesetzes ein kostümierter Hai vor einem Elektro-Händler bestraft, da er seine Maske nicht abgenommen hatte. Auch ist nicht erfasst worden, wie hoch die Bußgelder ausgefallen sind. Laut Gesetz ist mit Strafen von bis zu 150 Euro zu rechnen.

Die Statistik zeigt darüber hinaus, dass die Zahl der Anzeigen eher rückläufig ist. Das Gesetz ist seit 1. Oktober 2017 in Kraft. Bis Dezember wurden 52 Anzeigen gezählt. In den vergangenen zwölf Monaten waren es 96, womit sich die Zahl in der längeren Periode nicht einmal verdoppelt hat.

Was die Anzeigen betrifft, befinden sich hinter Wien (62), die Bundesländer Niederösterreich (11) und Oberösterreich (8). In der Steiermark wurde fünf Mal und in Tirol vier Mal gestraft.

In Salzburg wurden lediglich drei Verstöße angezeigt, obwohl sich dort das bei arabischen Touristen beliebte Urlaubsziel Zell am See befindet. Jeweils nur eine Anzeige gab es in Kärnten, Vorarlberg und dem Burgenland.

Übrigens: Wer sein Gesicht aufgrund der Kälte mit einem Schal verdeckt, muss auf das Verständnis von Polizisten hoffen. Es ist nämlich nicht geregelt, ab welcher Lufttemperatur das Gesicht verhüllt werden darf. Darüber werde "nach Abwägung der Umstände des konkreten Einzelfalles entschieden", heißt es. Ausnahmen gibt es auch. Bei Brauchtumsveranstaltungen dürfen Masken aufgesetzt werden, wie etwa zu Halloween oder Fasching.

(slo)