Anfall vorgetäuscht

So raffiniert gelang IS-Anhänger (19) Flucht aus Haft

Der Fall eines entflohenen IS-Häftlings (19) in der Bundeshauptstadt sorgt weiter für Diskussionen. Nun gibt es neue Details zu dem jungen Mann.

Andre Wilding
So raffiniert gelang IS-Anhänger (19) Flucht aus Haft
Der entflohene Häftling konnte mittlerweile festgenommen werden.
ALEX HALADA / picturedesk.com (Symbolbild)

Nach der spektakulären Flucht eines inhaftierten mutmaßlichen IS-Anhängers (19) bei einem Spitalbesuch spricht das Justizministerium von "menschlichem Versagen". Der junge Mann hätte – wie "Heute" berichtete – am vergangenen Freitag zu einem internen Termin innerhalb eines Spitals vorgeführt werden. Doch der 19-Jährige ergriff die Gunst der Stunde und machte sie aus dem Staub.

Der Umstand, dass der zuständige Justizbeamte vergessen haben dürfte, dem 19-jährigen Mann Handschellen anzulegen, dürfte die Flucht überhaupt erst ermöglicht haben. Bei dem Vorfall soll auch ein Justizwachebeamter verletzt worden sein. Der junge Mann konnte schließlich am Samstag erfolgreich in Wien ausgeforscht und festgenommen werden.

Die Flucht des IS-Fans sorgt jedenfalls weiterhin für hitzige Diskussionen und Schlagzeilen. Unterdessen werden auch weitere Details zu dem geflohenen Häftling bekannt – und neue Vorwürfe! Erst Mitte Jänner 2024 waren nämlich die Regeln, wie Insassen zu fesseln sind, geändert worden. Das allerdings genau diese Änderung zur Flucht geführt haben soll, bestreitet man im Justizministerium.

Epileptischen Anfall vorgetäuscht

Der mutmaßliche IS-Anhänger soll am vergangenen Freitag in einer geschlossenen Abteilung einen epileptischen Anfall vorgetäuscht haben, berichtet am Montag das Ö1-Journal. Bei der anschließenden Untersuchung im allgemeinen Krankenhausbereich war der 19-Jährige dann nicht gefesselt, heißt es weiter.

Das Justizministerium führt die anschließende Flucht des jungen Mannes daher auf "menschliches Fehlverhalten" zurück. Die FPÖ sieht das allerdings anders und begründet den Vorfall stattdessen damit, dass die justizinternen Fesselungsregeln kürzlich gelockert worden seien, so Ö1. Seit Mitte Jänner ist eine Fesselung am Rücken nämlich nicht mehr in allen Fällen Pflicht.

Von einem Beamten bewacht

Justizwache-Gewerkschafter Albin Simmer stellt am Montag im Ö1-Journal allerdings klar, dass eine restriktive Fesselung von Häftlingen weiterhin durchaus möglich sei – und zwar "mit den Händen hinter dem Rücken oder aber mit einem Bauchgurt, wenn es medizinisch nicht geht".

Der Gewerkschafter übt gegenüber Ö1 aber vor allem an der allgemeinen Personalknappheit scharfe Kritik – zum Zeitpunkt der Flucht des 19-Jährigen wurde der IS-Anhänger nämlich nur von einem einzigen Justizwachebeamten bewacht.

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