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So schummelte Magenta mit seinen "5G-Ready"-Tarifen

Die "5G-Ready"-Tarife von Magenta boten weder den neuen Mobilfunk-Standard noch Handys, die ihn auch wirklich unterstützen.

Heute Redaktion
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Die Magenta-Zentrale in Wien
Die Magenta-Zentrale in Wien
ROBERT JAEGER / APA / picturedesk.com

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums den Mobilfunker Magenta wegen irreführender Bewerbung der "5G-Ready"-Tarife geklagt und bekam nun vom Handelsgericht Wien Recht: Nach Auffassung des Gerichts erweckt die Werbung den unrichtigen Eindruck, Kunden könnten bei den mit "5G-Ready" beworbenen Tarifen bereits den Kommunikationsstandard 5G nutzen. Tatsächlich handelte es sich bei "5G-Ready" lediglich um eine Option, die es dem Kunden ermöglicht, zu einem späteren Zeitpunkt ohne Vertragsverlängerung und Zusatzkosten auf einen 5G-fähigen Tarif zu wechseln, sobald dieser verfügbar ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der neue Kommunikationsstandard 5G verspricht als Nachfolgetechnologie des 4G-Standards Long Term Evolution (LTE) zahlreiche Vorteile wie etwa höhere Datenraten, geringere Verzögerungen sowie höhere Effizienz. Die Nutzung von 5G ist an die örtliche Verfügbarkeit gebunden und setzt 5G-fähige Hardware voraus. Während das 5G-Netz etwa in Südkorea bereits im Jahr 2019 flächendeckend in Betrieb genommen wurde, befindet es sich in Österreich erst im Aufbau. Im Mai 2019 gab es in einer einzelnen Gemeinde ein erstes Pilot-Projekt. Der kommerzielle Launch in Österreich erfolgte erst Ende 2019 in einigen wenigen Gemeinden.

Handys konnten kein 5G

Im Frühjahr 2019 bewarb Magenta in einer groß angelegten Werbekampagne einige seiner Tarife mit dem Zusatz "5G-Ready" oder "5G-Ready-Tarif". Die Zugabe eines "Gratis"-Handys, etwa eines Huawei P30 Pro, Apple iPhone X oder Samsung Galaxy S10, sollte die Attraktivität des Angebots noch zusätzlich erhöhen. Was Magenta dabei nicht oder nur unzureichend erwähnte: Der "5G-Ready"-Tarif ermöglichte Verbrauchern nicht die Nutzung des 5G-Standards, sondern lediglich einen kostenfreien Umstieg auf einen 5G-fähigen Tarif, sobald dieser verfügbar ist.

Darüber hinaus waren die im Rahmen der Kampagne von Magenta beworbenen Handys nicht 5G-fähig. Für die Nutzung des 5G-Netzes wäre somit das zusätzliche Erwerben eines 5G-fähigen Mobiltelefons notwendig. Das Handelsgericht Wien folgte der Rechtsauffassung des VKI und beurteilte das Verhalten als irreführende Geschäftspraktik, weil Magenta den unrichtigen Eindruck erweckte, mit den beworbenen – tatsächlich nicht 5G-fähigen Handys – den neuen Kommunikationsstandard 5G verwenden zu können.

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