Politik

So sichert die Regierung jetzt Weihnachtsgeld 2021 ab

Die Regierung hat ein "Überwinterungspaket" auf den Weg gebracht und einige Maßnahmen verlängert. Eine davon betrifft das Weihnachtsgeld 2021.

Heute Redaktion
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Urlaubs- und Weihnachtsgeld sollen abgesichert bleiben.
Urlaubs- und Weihnachtsgeld sollen abgesichert bleiben.
apa/Picturedesk

Die türkis-grüne Regierung hat ein "legistisches Überwinterungspaket" geschnürt, um Verlängerungen für die gebeutelte Wirtschaft durchzusetzen. Der entsprechende Initiativantrag wurde am Freitag im Nationalrat eingebracht.

Der Antrag umfasst unter anderem:

➤ Verlängerung der ermäßigten Umsatzsteuer von 5 % in den Bereichen Gastronomie, Hotellerie, Kultur bis 31.12.2021.

➤ Zur weiteren Unterstützung der Gastronomie, der Hotellerie und der Kulturbranche, die von der COVID-19-Krise in einem besonderen Ausmaß betroffen sind, soll der ermäßigte Steuersatz von 5 % bis Ende 2021 verlängert werden.

➤ Zudem sollen bis Ende 2021 alle Speisen und Getränke in der Gastronomie diesem begünstigten Steuersatz von 5 % unterliegen. Auch die Kulturbranche soll vom ermäßigten Steuersatz von 5 % für bestimmte Umsätze profitieren. Diese Entlastungsmaßnahmen sollen Insolvenzen verhindern, besonders betroffene Unternehmen finanziell unterstützen und Arbeitsplätze sichern. Diese Maßnahmen entlasten betroffene Unternehmen um rund 1,5 Milliarden Euro.

➤ Verlängerung der bestehenden Abgabenstundungen und keine Vorschreibung von Anspruchszinsen bis 31.3.2021.

➤ Derzeit gilt eine Befristung für bereits bestehende Abgabenstundungen bis 15. Jänner 2021. Diese Frist soll bis zum 31. März 2021 verlängert werden. Parallel zur Verlängerung bzw. Neugewährung von Stundungen bis zum 31. März 2021 sollen in diesem Zeitraum auch keine Stundungszinsen und Säumniszuschläge festgesetzt werden.

Weihnachtsgeld

Auch im Kalenderjahr 2021 soll für Zeiten der Kurzarbeit bei der Berechnung des Jahressechstels ein pauschaler Zuschlag von 15 % berücksichtigt werden. Denn die Kurzarbeit wirkt sich auf die Berechnung des "Jahressechstels" aus. Mit der Verlängerung der begünstigten Besteuerung soll verhindert werden, dass jener Teil des Weihnachtsgeldes, der über dem (aufgrund der Kurzarbeit) niedrigeren Jahressechstel liegt, nach Tarif versteuert werden muss. Mit einer Besteuerung von nur 6 % im kommenden Jahr wird abgewandt, dass laufende Gehälter geringer werden.

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