Politik

So sieht das neue Anti-Terror-Paket aus

Heute Redaktion
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Mit dem Anti-Terror-Paket hat die Regierung auf die Terroranschläge im vergangenen Juli in Norwegen reagiert. Inkrafttreten sollen die neuen Regelungen im kommenden Jahr.

So sieht das Anti-Terror-Paket konkret aus:


Erweiterte Gefahrenforschung: Behörden können künftig auch einzelne Verdächtige, und nicht nur Tätergruppen überwachen, die sich öffentlich für Gewalt aussprechen bzw. sich Kenntnisse verschaffen, mit denen Terroranschläge verübt werden können.
Neue technische Mittel: Die Polizei darf künftig Peilsender an einem Fahrzeug anbringen, anstatt die Person direkt zu verfolgen. Auch Standortdaten von Begleitpersonen sollen künftig erhoben werden dürfen. Dies könnte laut Innenministerium etwa bei einer Entführung aber auch bei einem angedrohten Selbstmord von Nutzen sein.
Hasspredigten: Die Aufforderung bzw. Gutheißung von terroristischen Straftaten - etwa Hasspredigten - sind künftig strafrechtlich relevant, wenn dies vor mindestens 30 Personen (bisher ab 150) passiert. Das gilt auch für Internet und Druckschriften. Auch die Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat ist künftig strafbar. Strafrahmen: bis zu zwei Jahre.
Verhetzung: Strafbar macht sich künftig, wer zu Gewalt oder sonstigen feindseligen Handlung gegen jemanden wegen des Geschlechts, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung aufruft. Sind derzeit nur Gruppen geschützt, soll nun auch Hetze gegen Einzelpersonen wegen ihrer Zugehörigkeit zu so einer Gruppe strafbar sein. Strafrahmen: bis zu zwei Jahre Haft.
Personen-Daten: Für eine erweiterte Überwachung braucht es künftig keinen Richter-Beschluss. Es reicht, wenn der Rechtsschutzbeauftragte informiert wird. Einmal erhobene Daten müssen nach spätestens einem Jahr gelöscht werden, es sei denn, es gibt noch Anhaltspunkte für eine konkrete Gefährdung.

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