Politik

So sieht das SP-Steuermodell aus

Heute Redaktion
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Die Steuerreform 2015 soll nach Vorstellung der SPÖ die Kaufkraft der Österreicher ankurbeln und mehr Arbeitsplätze schaffen. Außerdem soll damit die Verteilungsgerechtigkeit ausgewogener werden. Ein Überblick über die wichtigsten Eckpunkte der Reform.

Die Entlastung von kleinen und mittleren Einkommen ist gefragter denn je: Knapp 2,5 Millionen Österreicher müssen derzeit mit einem monatlichen Gehalt von nicht mehr als 1.200 Euro brutto auskommen. Fast die Hälfte davon sind Pensionisten, die Sozialversicherungsbeiträge und Mehrwertsteuer für ihren Konsum zahlen.

Senkung des Steuersatzes

Eine der Forderungen der SPÖ ist eine Entlastung von Pensionisten und Niedrigstlohnbeziehern, die unter dem derzeit hohen Eingangssteuersatz von 36 Prozent leiden. Für diese Zielgruppe soll der Steuersatz auf 25 Prozent gesenkt werden.

Investitionen wichtig

Für SPÖ-Bundesgeschäftsführer Norbert Darabos ist ganz klar: Die Entlastung unterer und mittlerer Einkommensschichten plus  die sogenannte „Negativsteuer“ stärke auf der einen Seite die Kaufkraft der Österreicher, eine Vermögenssteuer für Superreiche auf der anderen Seite sorge für mehr Gerechtigkeit. Daher sei es wichtig, auch Investitionen zu setzen, um neben der Stärkung der Kaufkraft die Wirtschaft anzukurbeln.

Einigung im März geplant

Auf Antrag von Bundeskanzler Werner Faymann hat die Regierung ein Mindestvolumen  von 5 Milliarden Euro für die Senkung der Lohnsteuer beschlossen. Finanziert werden soll dies durch Vermögenssteuern, Strukturmaßnahmen und vermehrten Kampf gegen Steuerbetrug. Ab Dezember wird ein von ÖGB und AK vorgeschlagenes Modell verhandelt, eine Einigung ist für März 2015 geplant.

Das SPÖ-Konzept im Detail


Gerechter Steuerverlauf mit 6 statt derzeit 3 Steuerstufen: Bis 20.000 Euro: 25 % Grenzsteuersatz, bis 30.000 Euro: 34 %, bis 45.000 Euro: 38 %, bis 60.000 Euro: 43 %, bis 80.000 Euro/Jahr: 47 % Steuer. Der Spitzensteuersatz bleibt bei 50 % und gilt ab 80.000 Euro Jahreseinkommen.
Höhere Absetzbeträge für ArbeitnehmerInnen: Arbeitnehmerabsetzbetrag und Verkehrsabsetzbetrag 450 Euro jährlich.Diese 450 Euro gelten auch als Negativsteuer: Wer keine Lohnsteuer zahlt, weil er/sie zu wenig verdient, bekommt eine Steuergutschrift.
Negativsteuer (110 Euro jährlich) erstmals auch für PensionistInnen.
Dauerhafte Entlastung zur Vermeidung der kalten Progression für ArbeitnehmerInnen, wenn sie bei kollektivvertraglichen Lohn-/Gehaltserhöhungen in eine höhere Steuerstufe rutschen würden.