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So skurril wird um Sami A. nun gestritten

Heute Redaktion
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Deutschland hat nach seiner Abschiebung eine Einreisesperre gegen Sami A. verhängt, muss ihn aber zurückholen. Tunesien will ihn aber nicht gehen lassen.

Das Hin und Her um Osama Bin Ladens ehemaligen Leibwächter geht weiter und wird immer skurriler: Sami A., derzeit in Tunesien, müsse "auf Kosten der Bundesrepublik Deutschland" zurückgeflogen werden, schreibt die "Bild"-Zeitung. Dies hatte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalens entschieden, nachdem Sami A. am 13. Juli "offensichtlich rechtswidrig" abgeschoben wurde.

Da Sami A. jedoch eigentlich eine Einreisesperre für Deutschland hat, brauche es laut Zeitung nun eine "Betretungs-Erlaubnis", die ihm die Stadt Bochum - seinem letzten Aufenthalt in Deutschland - ausstellen müsse.

Keinen Reisepass

Ob der Tunesier aber wirklich zurückgeflogen wird, ist fraglich. Das tunesische Justizministerium lässt über einen Sprecher ausrichten: "Dieses Urteil hat keinerlei Konsequenzen für uns. In Tunesien gilt tunesisches Recht und sonst nichts."

Zudem ist Sami A. derzeit nicht im Besitz seines Reisepasses. Diesen hatten die tunesischen Behörden eingezogen, nachdem er Ende Juli vorübergehend aus der Untersuchungshaft entlassen wurde. Es wurden zwar keine "Beweise" für eine Verwicklung des 42-Jährigen in Terroraktivitäten gefunden, die Ermittlungen laufen aber dennoch weiter. (roy)