Wirtschaft

So viel kosten kranke Häftlinge den Staat

Heute Redaktion
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Bild: OLIVER BERG (DPA)

Die Ausgaben für die medizinische Versorgung von Häftlingen in Österreich ist stark gestiegen - von 29,34 Millionen Euro im Jahr 2000 auf 73,76 Millionen Euro 2010. Das geht aus einem am Mittwoch publizierten Rechnungshofbericht hervor. Da Häftlinge nicht sozialversichert sind, hat das Justizministerium für die stationäre Aufnahme in Krankenanstalten den Privatpatiententarif zu bezahlen.

Im Durchschnitt betrugen 2009 die Ausgaben pro Häftling 8418 Euro und waren damit rund dreimal so hoch wie die laufenden öffentlichen Gesundheitsausgaben pro Kopf in Österreich. Den größten Anteil an den Kosten stellte die externe Unterbringung geistig abnormer Rechtsbrecher in psychiatrischen Anstalten dar, geht aus dem Bericht hervor. Allein 2009 entfielen darauf bereits 50 Prozent der Gesamtausgaben.

Zur Abdeckung der Mehrausgaben leisteten die Bundesländer dem Justizministerium auf Grundlage von Vereinbarungen jährliche Pauschalvergütungen in Höhe von insgesamt 8,55 Millionen Euro. Der Rechnungshof hatte der Justiz 2010 Verhandlungen zur Erzielung höherer Kostengerechtigkeit bzw. eines -ausgleichs empfohlen. Laut Ministerium sei eine Erhöhung der Vergütung jedoch am Widerstand der Bundesländer gescheitert.

Einsparung durch Forensisches Zentrum

Durch die Unterbringung im vom Justizministerium neu errichteten Forensischen Zentrum Asten bei Linz seien laut Bericht jährliche Einsparungen in einer Größenordnung von rund 8,20 Millionen Euro zu erwarten. Das am 1. Februar 2010 eröffnete Zentrum bietet Platz für 90 unzurechnungsfähige Rechtsbrecher, die von justizeigenem Personal "umfassend therapeutisch behandelt und bewacht werden", wie das Ministerium im Oktober 2010 betonte.

Die Ausgaben für das medizinische Stammpersonal in den Justizanstalten stiegen laut Rechnungshof von rund 9,05 Millionen Euro (2000) auf etwa 11,42 Millionen Euro (2010). Allerdings habe das Ministerium ab 2009 verstärkt Betreuungspersonal zugekauft und dafür 2010 weitere 8,48 Millionen Euro aufgewendet. "Es fehlte eine zentrale fachliche Aufsicht und Kontrolle über die medizinische Versorgung in den Justizanstalten", bemängelt der Rechnungshof. Ein eigener Chefärztlicher Dienst war noch im Aufbau.

Ausgaben für Medikamente stiegen

Die Ausgaben für Medikamente stiegen von 2,76 Millionen Euro (2000) auf 8,19 Millionen Euro (2008) und konnten in der Folge durch Maßnahmen im Einkauf um rund elf Prozent auf 7,30 Millionen Euro (2010) gesenkt werden. "Es gab keine einheitlich Software zur Verwaltung der Medikamentendepots für alle Justizanstalten", so der Bericht. Nur der Verbrauch von Substitutionsmedikamenten war lückenlos dokumentiert.