Dass Häftlinge unserem Staat ein Vermögen kosten, ist bekannt: Gesamt über 128 Millionen Euro hatten kranke Insassen nur im Vorjahr den Steuerzahlern gekostet, 3 Millionen alleine für Therapien.
Ein gesunder Häftling kostet dem Steuerzahler über 162 Euro am Tag - im Vorjahr saßen 17.029 Personen in Haft, weit über 50 % davon keine österreichischen Staatsbürger - alles dazu hier.
Und da hakte FP-Nationalrat Christian Lausch nochmals nach und wollte wissen, wieviele Insassen in den Jahren 2021 und 2022 während der Verbüßung einer U-Haft, Strafhaft und einer Maßnahme oder bis zu einem Jahr nach der Entlassung einen Antrag auf Asyl, Duldung oder humanitären Aufenthalt gestellt haben.
Der langjährige Justiz-Experte wollte weiters in Erfahrung bringen, wie viele dieser Insassen einen Asylstatus, eine Duldung oder humanitären Aufenthalt tatsächlich gewährt bekommen haben. Weiters forderte der FP-Politiker eine Aufschlüsselung nach Staatsangehörigkeiten, Haftform und Justizanstalten.
Ferner wollte der blaue Nationalrat erfragen, wie viele dieser Insassen im Asylstatus oder Duldung wieder polizeilich auffällig wurden. Und: Wie viele Häftlinge bekamen innerhalb eines Jahres nach Verbüßung der Strafe Asyl - nach Delikten, Strafdauer, Staatsangehörigenkeiten.
Die Antwort war bemerkenswert ernüchternd: Die Aufschlüsselung sei mit einem unvertretbar hohen Verwaltungsaufwand verbunden, daher sei davon Abstand genommen worden.
Christian Lausch kann dies kaum fassen: "Was für ein arges Versäumnis. Somit können sich langjährige Häftlinge einen Asylstatus erschleichen, weil sie ja jahrelang in Österreich einsitzen und somit angemeldet sind. Es ist total fahrlässig vom Justizministerium. Denn hier in Österreich straffällig gewordene Menschen will ja kein Land mehr zurücknehmen und bei uns gelten sie dann mitunter als integriert."