Österreich
So wird Estis Alltag im Gefängnis aussehen
Die Geschworenen haben im Kellerleichen-Prozess einstimmig entschieden: Höchststrafe für Esti Carranza (34) wegen Doppelmordes und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
wegen Doppelmordes und Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
Nach dem Urteil über die Eislady wird die 34-Jährige wohl in die Justizanstalt Schwarzau überstellt. Dort sitzen derzeit nur sieben der derzeit in Österreich inhaftierten 600 Straftäterinnen, für die die Einweisung in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher (Paragrafen 21 StGB) gilt.
"Estis Alltag wird relativ ähnlich sein wie bei allen anderen“, sagte Gottfried Neuberger, Leiter der Justizanstalt Schwarzau. Vermehrt würde sie „vom Psychiater, der Psychologin und vom zuständigen Sozialarbeiter gesehen“. Sie würde „ganz sicher Psychotherapie bekommen“, sagte Neuberger.
Estebaliz wird kochen und nähen
Geistig abnorme Rechtsbrecher sind im übrigen nicht hermetisch von der Außenwelt abgeschnitten. Dem Leiter der Vollzugsdirektion, Peter Prechtl, zufolge nehmen sie an der Freizeitgestaltung teil und müssen auch einer geregelten Beschäftigung nachgehen. In Schwarzau wäre dies etwa in der Küche oder der Näherei.
Bei Urteil unter Pillen?
Hatte sie wieder Psycho-Pillen geschluckt? Bei der Urteilsverkündung Ein leichtes Kopfnicken nur: "Ich habe verstanden." Am Vortag hatte Gerichtsmediziner Johann Misslewitz anhand entsetzlicher Großaufnahmen von Leichtenteilen gezeigt, was Esti ihrem Mann Holger Holz (43) und ihrem Lebensgefährten Manfred Hinterberger (47) angetan hatte.
Am Donnerstag legte Psycho-Gutachterin Heidi Kastner noch nach: "Sie ist schwer gestört und würde wohl wieder morden". Klar das Echo solcher Expertisen auf der Geschworenenbank. Vergeblich das , der mit Hinweis auf Estis kranke Psyche bat: "Geben Sie ihr einen Funken Hoffnung - verhängen Sie eine zeitlich begrenzte Strafe."
Ohne Effekt auch das Schlusswort der Angeklagten unter Tränen: "Ich kann nicht mehr sagen, als dass es mir leidtut." Urteil: lebenslange Haft und Einweisung (nicht rechtskräftig). Damit wird Esti ihr Kind Rolando wohl nie mehr in Freiheit sehen. Von den rund 600 weiblichen Häftlingen in Österreich sind nur sieben als geistig abnorm eingestuft. Alle sitzen in der Anstalt Schwarzau – wie bald Nummer 8 auch.
Von Wolfgang Höllrigl
"Sie würde wieder morden – zu 31 Prozent"
Psychiaterin Heidi Kastner hat schon mit ihrem Fritzl-Gutachten für Aufsehen gesorgt. Auch ihre Expertise über Esti trug entscheidend zum Urteil bei. Die Kernbotschaften: "gravierend gestörte Persönlichkeit", kann aber "zwischen Recht und Unrecht unterscheiden", daher zurechnungsfähig. "Therapiebedürftig", aber derzeit kaum behandelbar, "weil sie sich ihrer Störung nicht stellt. Sie möchte nur die Erinnerung an schieres Grauen bekämpfen." Durch ihr verkorkstes Beziehungsideal weiter lebensgefährlich: "Die Wahrscheinlichkeit einer neuerlichen Tötung liegt bei 31 Prozent."