Österreich

So wird im Netz für Last-Minute Jobs geworben

Heute Redaktion
Teilen
Einen Monat arbeiten, drei Monate Geld verdienen. Mit Inseraten wie diesem locken Firmen im Internet.
Einen Monat arbeiten, drei Monate Geld verdienen. Mit Inseraten wie diesem locken Firmen im Internet.
Bild: Screenshot

Einen Monat arbeiten und drei Monate Geld verdienen. Mit Angeboten wie diesem wollen Firmen im Internet schnell zu Personal kommen. Aufpassen! Wir sagen, warum.

"Jetzt starten und flexibel Kohle für den Herbst verdienen. Konkret: einen Monat arbeiten und drei Monate Geld verdienen." Damit wirbt ein Unternehmen mit Sitzen in Oberösterreich und Salzburg im Internet.

Und wie das gehen soll, erklärt die Firma auch. Nach einem Monat arbeiten bleibt man weiterhin angestellt und lässt danach die getätigten Überstunden einfach für einen arbeiten.

Statt 30 Stunden 90 Stunden im Monat arbeiten

Im Detail: Angestellt ist man beim Unternehmen für 30 Stunden im Monat, arbeitet aber eigentlich 90 Stunden. Der Verdienst wird nach einem Monat auf drei Monate aufgeteilt. In dem Verdienst von rund zwölf Euro netto sind die gesetzlichen Sonderzahlungen inkludiert.

Das sagt die Arbeiterkammer dazu

Einen Monat arbeiten und drei Monate lang verdienen. Das klingt alles schon fast zu schön. Ist das denn gesetzlich auch so erlaubt? "Heute" fragte bei den Rechtsexperten der Arbeiterkammer OÖ nach und erhielt folgende Auskunft:

"Mit einer flapsigen Sprache ('Du lässt die Überstunden für Dich arbeiten') werden Jobsuchende listig geködert." Eines werde im Inserat vor allem ganz und gar nicht erwähnt, nämlich, dass die Arbeitnehmer in diesem Fall nur unfallversichert sind, so die AK.

Firma umgeht SV-Pflicht

"Die Firma umgeht hier ganz offensichtlich die Sozialversicherungspflicht auf Kosten der Beschäftigten. Würden die 90 Stunden im ersten Monat bezahlt werden – nämlich dann, wenn sie erbracht werden – dann müsste die Firma Kranken- Arbeitslosen- und Pensionsversicherungsbeiträge leisten", erklärt die AK in ihrer Stellungnahme gegenüber "Heute" weiter.

Heißt: Wenn keine sonstige Versicherung zum Beispiel durch einen weiteren Job oder eine Mitversicherung besteht, müssten sich die Beschäftigten selbst versichern, um im Krankheitsfall abgesichert zu sein.

Und auch eines sollte bedacht werden: die drei Monate fehlen letztendlich auch in den Versicherungszeiten, die zur Berechnung der Pension herangezogen werden.

1/56
Gehe zur Galerie
    <strong>18.04.2024: Sexsüchtiger aus Wien hatte seit 2018 keinen Sex mehr.</strong> Lukas M. ist seit vielen Jahren sexsüchtig. Wie das seine Ehe und auch sein Leben beeinflusst hat, erzählt er <a data-li-document-ref="120031584" href="https://www.heute.at/s/sexsuechtiger-aus-wien-hatte-seit-2018-keinen-sex-mehr-120031584">im persönlichen Gespräch mit <em>"Heute"</em> &gt;&gt;&gt;</a><a data-li-document-ref="120031512" href="https://www.heute.at/s/albtraum-trip-2-von-7-pools-befuellt-familie-klagt-120031512"></a>
    18.04.2024: Sexsüchtiger aus Wien hatte seit 2018 keinen Sex mehr. Lukas M. ist seit vielen Jahren sexsüchtig. Wie das seine Ehe und auch sein Leben beeinflusst hat, erzählt er im persönlichen Gespräch mit "Heute" >>>
    Pixabay/Heute

    (red)