Der zuletzt von Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) angekündigte Ersatz für Umsatzentgang kann ab heute Nachmittag über FinanzOnline beantragt werden. Das teilte Blümel am Vormittag in einer Pressekonferenz mit. Insgesamt haben Betroffene bis zum 15. Dezember Zeit, den Antrag zu stellen. Das Geld soll dann binnen einer Frist von 14 Tagen überwiesen werden.
Für den Zeitraum der angeordneten Schließung werden den betroffenen österreichischen Unternehmen 80 Prozent ihres Umsatzes ersetzt. Um diesen Umsatzersatz möglichst unkompliziert zu ermöglichen, wird dieser anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet. Der maximale Auszahlungsbetrag pro Unternehmen ist gemäß Genehmigung der EU-Kommission mit 800.000 Euro gedeckelt, wobei bestimmte Corona-Hilfen gegengerechnet werden müssen. Der Fixkostenzuschuss 1 muss nicht gegengerechnet werden. Kurzarbeit wird nicht abgezogen. Weiters steht fest, dass neue Umsätze durch Umstieg auf Lieferung bei Restaurants und Umsätze aus Geschäftsreisen bei Hotels nicht berücksichtigt werden müssen, heißt es aus dem Finanzministerium.
Auch eine Kombination von Umsatzersatz (für November) und Fixkosten-Zuschuss (für Monate außer November) ist für betroffene Unternehmen für unterschiedliche Zeiträume möglich. Die Verhandlungen mit der Europäischen Kommission zum Fixkostenzuschuss 2, mit einer Gesamtfördersumme von drei Millionen Euro, werden parallel dazu weitergeführt.