Österreich

Society-Lady rast mit Mann auf Motorhaube aus Garage

Heute Redaktion
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Eine Linzer Society-Lady soll betrunken mit einen Mann auf der Motorhaube aus einer Tiefgarage gefahren sein. Dieser konnte sich durch einen Sprung retten – Haftstrafe.

Wie so oft herrschte auch Montagfrüh reger Andrang am Linzer Landesgericht, bildeten sich an beiden Eingangsschleusen lange Schlangen.

Eine Besucherin hatte aber offenbar keine Lust, sich anzustellen. Sie ging vorbei an der Schlange bis zur rechten Schleuse, meinte, sie hätte um 9 Uhr einen Termin und müsse dringend hinein.

Neben verdutzten Blicken der anderen Gäste beschwerte sich die blondierte Frau noch, warum es so lange dauern würde. Augenblicke später war sie auch schon im Gericht.

Rasch stellte sich heraus, wohin die Frau (58) so dringend musste. Sie war Angeklagte in einer Verhandlung im zweiten Stock in Raum 219. Dort musste sich die Linzer Society-Lady Edeltraud G. wegen absichtlich schwerer Körperverletzung verantworten.

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Bereits zwei Vorstrafen

Schon beim Verlesen der Personalien war die Beschuldigte ungehalten. Angesprochen auf ihre beiden Vorstrafen (wegen Diebstahls) konnte sie sich nur mehr an eine erinnern.

Vom Richter darauf angesprochen, meinte sie: "Ich würde sagen, dass wir uns auf den jetzigen Fall konzentrieren." Antwort des Richters: "Das müssen sie schon mir überlassen, auf was wir uns konzentrieren."

Mit jetzigem Fall meinte die 58-Jährige den Vorfall am 5. Juni diesen Jahres. Nach einem Eröffnungsfest an der Kepler Uni soll sie stark angetrunken (1,24 Promille) in ihren Audi TT gestiegen und aus einer Tiefgarage gefahren sein.

Dabei hat sie laut Staatsanwältin den JKU-Mitarbeiter Alexander G. (37), der sie aufgrund ihrer offensichtlichen Alkoholisierung an der Weiterfahrt hindern wollte, mit ihrem Wagen angefahren und dabei zwischen Schranken und Garagentor seinen rechten Fuß eingeklemmt.

Der 37-Jährige wusste sich nicht anders zu helfen, als auf die Motorhaube zu springen. Er hielt sich dabei laut seiner eigenen Aussage an den Scheibenwischern fest.

Die Angeklagte soll dies aber wenig beeindruckt haben. Sie stieg laut Anklageschrift ins Gas und fuhr die steile Ausfahrtsrampe hinauf. Dabei sollen die Reifen gequietscht und der Motor aufgeheult haben. "Ich hatte Angst, dass ich vorne runter falle und sie mich dann überfährt", schilderte das Opfer vor Gericht.

Nach rund 86 Metern von Motorhaube geschafft

Nach rund 86 Metern, bereits nach Einfahrt in die angrenzende Altenbergerstraße, hatte es der 37-Jährige dann endlich von der Motorhaube geschafft.

"Ich konnte mich in einem günstigen Moment von der Motorhaube abrollen. Ich wusste ja nicht wo sie mit mir hinfährt. Auch die Autobahn ist ja nicht weit entfernt", so Alexander G. zum Richter.

Durch die Irrfahrt zog sich der JKU-Mitarbeiter aus Bad Leonfelden (Bez. Urfahr-Umgebung) Abschürfungen, Hämatome und Prellungen zu.

Die Angeklagte habe die ganze Auffahrtsrampe Richtung Straße nicht angehalten. Dies bestätigten vor Gericht auch zwei weitere Zeugen.

Aufgefallen war die Beschuldigte dem späteren Opfer an jenem Abend schon zuvor. "Sie hat sich erkundigt, wie sie in die Tiefgarage kommt", so der 37-Jährige. Schon da habe er ihr mitgeteilt, dass sie in diesem Zustand nicht mehr mit dem Auto fahren dürfe. "Ich habe ihr gesagt, wenn sie weg fährt, rufe ich die Polizei", so Alexander G.

Der Bad Leonfeldner entschied sich daraufhin, vor der Garagen-Ausfahrt zu warten. Die Beschuldigte sei inzwischen mit dem Portier im Lift hinunter gefahren und diesem in der Garage schon negativ aufgefallen. Einer anderen Lenkerin ist sie laut Anklageschrift sogar leicht angefahren.

Die Society-Lady fiel während der Verhandlung immer wieder negativ auf. Sie stellte dem Richter Fragen, sprach oft dazwischen und störte mit verschiedenen Gesten. Der Vorsitzende musste sie mehrmals ermahnen, drohte sogar, sie bei weiteren Verfehlungen des Saales zu verweisen.

Zu den Vorwürfen meinte die 58-Jährige nur, Alexander G. habe sie zuvor verfolgt und sei dann einfach auf die Motorhaube gesprungen. Sie sei zudem bei der Mitte der Garagenauffahrt auch stehen geblieben.

Gegen Mittag erfolgte das Urteil

Laut ihrer eigenen Aussage sei es auch eine Frechheit, von einem Fremden auf ihren Zustand angesprochen zu werden. "Niemand kann einschätzen, wieviel ich getrunken habe." Weiter: "Ich frage ja auch nicht einen Politiker, ob er betrunken ist und ich kenne sowohl den Ex- als auch den aktuellen Landeshauptmann."

Als der Richter meinte, dieses Verhalten habe mit Zivilcourage zu tun, lautete die Antwort der Beschuldigten: "Schon, aber nicht bei einer niveauvollen Dame wie mir."

Die Schöffen glaubten der Linzerin aber nicht. Gegen Mittag wurde das Urteil verkündet: 720 Euro Geldstrafe und neun Monate bedingte Haft – rechtskräftig.

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