Österreich

Sofia droht Abschiebung zu Italo-Prügelpapa

Heute Redaktion
Teilen
Picture
Bild: Salpa

Seit Jahren streiten sich die österreichische Mutter und der italienische Vater um das Sorgerecht für Sofia. Die Sechsjährige lebt derzeit in Wiener Neustadt bei ihrer Mama und deren neuem Lebensgefährten, doch ihr droht die Rückführung nach Italien. Rechtsanwältin Astrid Wagner befürchtet, dass die zwangsweise Abnahme ohne Ankündigung noch im Juli erfolgen wird und bat nun Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) um Hilfe.

Seit die Frau vor vier Jahren vor ihrem gewalttätigen Lebensgefährten aus Italien in ihre Heimat geflüchtet sei, habe der Ex-Freund alle rechtlichen Möglichkeiten ergriffen, um die gemeinsame Tochter zurückzuholen. Die Anwältin verwies auf eine Strafanzeige gegen ihre Mandantin sowie einen Antrag auf Rückführung des Kindes nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen. Allerdings habe der Mann sich weder um ein Besuchsrecht noch um eine Lösung im Sinne des Kindeswohles bemüht.

Trotz Gutachten bekam Mutter nicht Recht

Wagner verwies darauf, dass das aufgrund des damaligen Wohnortes der Frau zuständige Bezirksgericht (BG) Judenburg (Steiermark) ihrer Mandantin im Jahr 2010 die alleinige Obsorge über das Mädchen zugesprochen habe. Der Kindesvater habe nun aber beim Bezirksgericht Wiener Neustadt eine Übergabe des Kindes an ihn durchgesetzt. Diese könnte auch zwangsweise erfolgen.

Das Mädchen habe seinen Vater seit vier Jahren nicht gesehen, spreche kein Italienisch und würde aus seiner Familie - es gibt auch einen zweijährigen Bruder - herausgerissen, was laut einem kinderpsychologischen Gutachten zu einer schweren Traumatisierung führen würde, argumentiert der Vater. Die Anwältin brachte daher beim BG einen Antrag auf Aufschiebung ein, über den bis dato nicht entschieden worden ist.

Selbst EuGH-Entschied für Vater

Der Sprecher des Landesgerichts Wiener Neustadt, Hans Barwitzius, erläuterte zu dem Fall, dass der Akt alle Instanzen durchlaufen habe - vom obersten Gerichtshof in Österreich bis zum EuGH und europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: Es sei rechtskräftig entschieden, dass die Frage des Kindeswohls durch italienische Gerichte zu klären sei.

Der OGH habe 2012 festgestellt, dass das Kind dem Vater zu übergeben sei. Die einzige Entscheidung, die dem Bezirksgericht in der Causa zukam, war jene der Modalitäten. Gegen den Termin eine Woche nach Schulschluss sei Rekurs eingelegt worden. Dieser wurde abgewiesen und der erstgerichtlichen Entscheidung Recht gegeben, so Barwitzius. Inzwischen seien neue Beweisanträge eingelangt.

APA/red

;