Österreich
Sogar die Pantomimen sind zu laut
Werden diese Pantomimen bald wegen Lärmbelästigung angezeigt? Wenn es nach dem neuen Gesetz für Wiener Straßenkünstler geht: Ja!
Neben den neuen Standorten und Uhrzeiten regelt das ab heute geltende Gesetz, wie laut Straßenkünstler sein dürfen. In Parkanlagen darf die Lautstärke 45 Dezibel nicht übersteigen – so laut ist es ungefähr in einem Raum mit lauter Klimaanlage. Am lautesten dürfen die Künstler im Betriebsbaugebiet sein: 65 Dezibel – das entspricht Kantinenlärm.
Heute testete, wie laut Wiens Straßenkünstler wirklich sind – und stellte fest: Alle fielen mit Bomben und Granaten durch. Sogar bei den leisen Pantomimen wurden 75 Dezibel gemessen! Grund: Der Lärm der Passanten überstieg den Wert schon. Ein Verstoß kostet die Künstler bis zu 210 Euro.
Anna Thalhammer