Niederösterreich

Sohn machte Urlaub: Eltern müssen 20 Tage in Quarantäne

Ein Quarantäne-Sonderfall spielte sich in Niederösterreich ab. Statt zehn mussten hier Personen 20 Tage in Quarantäne. Schuld daran ist ein Urlaub.

Rene Findenig
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Der Schiffsanlegeplatz in St. Wolfgang (Archivfoto).
Der Schiffsanlegeplatz in St. Wolfgang (Archivfoto).
APA/Picturedesk

Bei einem Coronavirus-Verdachtsfall und bei einer tatsächlichen Erkrankung kann die betroffene Person in Österreich unter Quarantäne gestellt werden. Erst galt dabei ein Zeitraum von 14 Tagen, kürzlich wurde die Quarantäne auf zehn Tage verkürzt. Einmal in Quarantäne, darf man für 10 Tage das Haus nicht verlassen, muss sich von Mitbewohnern und Co. absondern und Besuche sind verboten.

Das Ziel: Möglichst wenige mit dem Virus anzustecken und eine weitere Ausbreitung zu vermeiden. Es gibt aber auch Sonderfälle, wie jenen einer niederösterreichen Familie. Ein junger Niederösterreicher verbrachte seinen Urlaub kürzlich in St. Wolfgang, wo vermehrt Corona-Infektionen aufgetreten waren. Bei seiner Rückkehr nach Niederösterreich wurde er dann positiv aus Corona getestet, berichtet das "Ö1 Morgenjournal". Die Folge: Er wurde unter Quarantäne gestellt und durfte das Haus nicht mehr verlassen. Ebenso seine Eltern, die im selben Haus leben.

Quarantäne für Sohn, Doppel-Quarantäne für Eltern

Aber: Während die Quarantäne für den Sohn zehn Tage dauerte, mussten die Eltern gleich doppelt so lange, 20 Tage in Quarantäne. Warum? Die Behörde sagt dazu: Angehörige von Corona-Infizierten im selben Haushalt gelten als Hochrisikopersonen. Bei ihnen müsse man bei der Quarantäne vom letztmöglichen infektiösen Kontakt zum Erstbetroffenen ausgehen und dann ab diesem Zeitpunkt die Quarantäne beginnen.

Vereinfacht in diesem Fall heißt das: Der Sohn könnte am letzten der zehn Quarantäne-Tage noch die Eltern anstecken, wenn sie sich räumlich zuhause nicht absondern. Während also nach zehn Tagen die Quarantäne des Sohnes endet, beginnt sie für die Eltern nach zehntägiger Quarantäne noch einmal von vorne für zehn Tage. Laut Behörde muss so etwas aber angeordnet werden und gilt, wenn man sich räumlich nicht vom Infizierten absondert – kontrolliert werde die Einhaltung streng.

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