Österreich

Sohn tötete Vater: Nur 6 Monate Haft für Schüler

Tag der Entscheidung für Johannes S. (19) am Landesgericht Korneuburg: Er hatte im August in Ebergassing (Bruck) seinen Vater (59) getötet.

Heute Redaktion
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Großes mediales Interesse am Mittwochmorgen am Landesgericht Korneuburg. HTL-Schüler Johannes S. aus Ebergassing musste sich vor einem Schöffensenat wegen Körperverletzung mit Todesfolge verantworten.

Wie berichtet war es am 4. August am Hof in Ebergassing bei Gluthitze zum Streit zwischen Vater Gerhard und Sohn Johannes S. gekommen, der 59-Jährige attackierte den damals 18-Jährigen, der Schüler griff zum Messer, kauerte im Eck, der Vater erlitt einen tödlichen Herzstich. Der Sohn wanderte in U-Haft, kam dann aber bei der Tatrekonstruktion frei ("Heute" berichtete).

In der Folge kam es zwar zu keiner Mordanklage, aber zu einer Anklage wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang ("Heute" berichtete ebenfalls).

Johannes S. erzählte sachlich, nüchtern und relativ unaufgeregt über die Jahre der Entbehrung und der Gewalt in der Familie (die aber nur vom Vater ausging). "Es war einfach normal, dass mein Bruder und ich traktiert wurden", so der Angeklagte. "Können Sie über ihren Vater etwas Gutes sagen?", wollte Richter Rainer Klebermaß wissen. Johannes S. dachte nach, minutenlang - eine klar Antwort ohne dabei ein Wort verloren zu haben. Gerhard S. war laut Sohn und Familie ein Familientyrann, auch arbeitsmässig am Hof eher ein Versager. Die ganzen Maschinen am Hof waren desolat oder völlig kaputt. Johannes S. wurde immer herumkommandiert, der Vater neigte zu Ausbrüchen.

Der Gutachten sprach indes von einem Stich ins Herz. Anwalt Martin Preslmayr unterstrich vor Gericht nochmal die hochdynamische Situation: "Johannes war in Todesangst. Er glaubte, er müsse jetzt sterben. Da war nie ein Vorsatz dabei, es war Notwehr."

Das Urteil am Mittwochnachmittag: Sechs Monate bedingte Haft für Johannes S. wegen fahrlässiger Tötung. Das Urteil ist rechtskräftig. Anwalt Martin Preslmayr: "Somit steht auch dem beruflichen Werdegang meines Mandanten nichts im Weg, denn die sechs Monate bedingt scheinen im Leumund nicht auf."

(Lie)