Politik

Soldat in SS-Uniform ruft Van der Bellen auf den Plan

Fassungslosigkeit in Österreich: Ein Bundesheer-Soldat soll eine SS-Uniform getragen und den Hitlergruß gezeigt haben – Entlassung gibt es aber keine. 

Rene Findenig
"Die NS-Wiederbetätigung eines Soldaten des Bundesheeres schockiert mich": Alexander Van der Bellen.
"Die NS-Wiederbetätigung eines Soldaten des Bundesheeres schockiert mich": Alexander Van der Bellen.
Markus Schreiber / AP / picturedesk.com

Die Vorwürfe wiegen schwer, wie der "Kurier" berichtet: Ein Unteroffizier des österreichischen Bundesheers soll sich selbst aus im Internet bestellten Nazi-Devotionalien eine SS-Uniform gebastelt und diese mehrmals auch getragen haben. Dies würden Fotos in sozialen Medien zeigen. Außerdem werfen Kameraden dem Soldaten vor, mehrmals den Hitlergruß gezeigt zu haben – etwa in der Kantine, am Sportplatz und in der Kaserne. Auch Objekte aus dem Heeresbestand habe er entwendet.

Kurios: Obwohl der Verdächtige alle Vorwürfe gestanden habe und sich offenbar auf Alkoholeinfluss rausgeredet habe, gibt es keine Entlassung. Vor Gericht wurde der Mann wegen Wiederbetätigung nicht rechtskräftig zu zehn Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von fast 5.000 Euro verurteilt. Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) ortete ein "unglaubliches Fehlverhalten", eine Erlassung wurde laut einem Bundesheer-Sprecher aber nicht erwirkt.

"Aufs Schärfste zu verurteilen"

Nun schaltet sich auch Bundespräsident Alexander Van der Bellen in die Causa ein. "Die NS-Wiederbetätigung eines Soldaten des Bundesheeres schockiert mich. Wer in der Exekutive arbeitet, trägt besondere Verantwortung. Jede Form der NS-Verherrlichung ist aufs Schärfste zu verurteilen und hat keinen Platz im Staatsdienst und in unserer Gesellschaft", schrieb Van der Bellen auf Twitter. Auch bei der SPÖ zeigte man sich schockiert.

SPÖ-Abgeordnete Sabine Schatz und SPÖ-Wehrsprecher Robert Laimer riefen "dringend" nach Aufklärung, "Wiederbetätigung muss ein Ausschlussgrund für Soldaten aus dem Bundesheer sein", hieß es. Allerdings: Zu einer solchen dürfte es nicht mehr kommen. Wie es aus dem Bundesheer heißt, sei der Instanzenweg ausgeschöpft und das Bundeshher müsse die Entscheidung akzeptieren. Der Betroffene sei aber von seiner Tätigkeit entbunden und werde nicht-militärisch eingesetzt.

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    ERWIN SCHERIAU / APA / picturedesk.com