Kärnten

Soldat mit SS-Uniform und Hakenkreuz zeigte Hitlergruß

Der nächste braune Fleck beim Bundesheer: Ein Unteroffizier wird der NS-Wiederbetätigung angeklagt, soll in SS-Montur den Hitlergruß gezeigt haben.

Clemens Pilz
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Der Angeklagte soll eine SS-Uniform im Internet bestellt haben.
Der Angeklagte soll eine SS-Uniform im Internet bestellt haben.
Wikimedia Commons

Es ist schon das dritte Verfahren am Landesgericht Klagenfurt in diesem Jahr, bei dem sich ein Angehöriger des Bundesheeres wegen Wiederbetätigung nach dem NS-Verbotsgesetz vor Geschworenen verantworten muss: Ein Kärntner Unteroffizier soll sich im Internet eine SS Obersturmbanführer-Uniform mit Hakenkreuz und Reichsadler bestellt haben und diese auch getragen haben.

Zudem wird dem Mann vorgeworfen, gegenüber seinen Kameraden den Hitlergruß gezeit zu haben. Am Montag musste der 36-Jähriger die Hintergründe dazu vor Richterin Michaela Sanin erklären.

Bei der Verhandlung kam heraus, dass der Mann noch zahlreiche NS-Abzeichen, Hakenkreuzfahnen, Propagandamaterial und Nazi-Geschirr gehortet hatte. Viele dieser Dinge hätte er von seinen Groß- und Urgroßvätern bekommen, irgendwann habe ihn die Sammelleidenschaft gepackt.

Der 36-Jährige zeigte sich geständig und reumütig, er habe sich schon in den vergangenen Jahren kritisch mit der NS-Zeit befasst, sagte er. Er sei froh gewesen, dass das ganze Zeug im Zuge der Hausdurchsuchung endlich weggekommen sei. Warum er dann dreimal öffentlich den Hitlergruß auf einem Sportplatz bzw. einer Wiener Kaserne gezeigt habe, wollte die beisitzende Richterin Ute Lambauer wissen. Das wisse er nicht mehr, er sei betrunken gewesen, so die Antwort. Ein Bekannter des Angeklagten berichtete als Zeuge von einem Besuch, bei dem ihm der 36-Jährige viele NS-Gegenstände gezeigt, und von seinem Stolz auf den Großvater erzählt habe. Beim Hitlergruß in der Fußballkabine war der Zeuge ebenfalls dabei. Aufgeregt habe sich damals niemand der zumindest elf Anwesenden, auch er selbst nicht. 

10 Monate bedingt und Geldstrafe

 Die Geschworenen sprachen den Angeklagten schließlich einstimmig schuldig. Er wurde zu zehn Monaten bedingter Haft und zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.