"Eltern betreuungspflichtiger Kinder werden noch bis zum Ende des Schuljahres 2022/23 Sonderbetreuungszeit in Anspruch nehmen können, wenn sich ihre Kinder mit dem Coronavirus infiziert haben und aufgrund geltender Verkehrsbeschränkungen nicht die Schule, den Kindergarten oder eine andere Kinderbetreuungseinrichtung besuchen können", gibt der Nationalrat am Mittwochabend bekannt. Voraussetzung sei weiterhin, dass es keine andere Betreuungsmöglichkeit gibt.
Auch für die notwendige Betreuung von Menschen mit Behinderung und für behördliche Klassen- und Kindergruppenschließungen gilt im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie die gleiche Regelung. Die neue Phase der Sonderbetreuungszeit beginnt am 1. Jänner 2023 und reicht bis zum 7. Juli 2023 für neuerlich maximal drei Wochen. Grünen-Abgeordnete Barbara Neßler begründete die Verlängerung mit den nach wie vor hohen Infektionszahlen.
Ebenso wird die Antragsfrist für den Langzeit-Kurzarbeitsbonus bis Mitte 2023 verlängert, und zwar von Ende Dezember 2022 auf 30. Juni 2023. Die Regierung argumentierte dabei, dass möglichst alle Berechtigten den Bonus auch erhalten sollen: "Die Einmalzahlung in der Höhe von 500 Euro steht allen Arbeitnehmer:innen zu, die infolge der COVID-19-Pandemie mindestens zehn Monate in Kurzarbeit waren und sich im Dezember 2021 nach wie vor in Kurzarbeit befanden."
Wenn die Menschen das Geld nicht bräuchten, müsste man es ihnen auch nicht "nachtragen", sie hätten ein Jahr Zeit gehabt, den Bonus zu beantragen, kritisierte Neos-Abgeordneter Gerald Loacker. Die FPÖ wiederum scheiterte mit einer ganzen Reihe an Anträgen, etwa für Ausreisezentren oder einen generellen Asyl-Stopp in Österreich. Auch das Projekt "Unser Geld für unsere Leute", das Österreich für Flüchtlinge "deattraktivieren" sollte, wurde im Parlament abgeschmettert.