Österreich

Dornbirn-Killer hatte bereits 15 Vorstrafen

Heute Redaktion
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Nach einem Mord in Dornbirn gibt es neue Details zum mutmaßlichen Täter. Der Fall führte zur gewollten Sicherungshaft für gefährliche Asylwerber.

Anfang Februar stürmte Söner Ö. die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn und zückte ein Küchenmesser. Er hatte es auf den Chef der Sozialabteilung abgesehen, stach 14 Mal zu. Für den Mann kam jede Hilfe zu spät. Er starb. Nun stellt sich heraus, dass der Asylwerber nicht zum ersten Mal straffällig geworden war.

Der "Falter" sowie die "Vorarlberger Nachrichten" hatten Einblick in unveröffentlichte Behördendokumente zum Fall, der dazu führte, dass die Regierung auf eine präventive Sicherungshaft für gefährliche Asylwerber pocht. Beim Einblick kam nun zum Vorschein, dass Söner Ö. mindestens 15 Vorstrafen hatte. Er wurde wegen Eigentums-, Gewalt- und Drogendelikte verurteilt. Bereits als Teenager verging kein Jahr, ohne dass er vor dem Richter stand.

Nach zehn Jahren trifft er den "Verantwortlichen" wieder

Ein Justizbeamter erklärt, dass er mit 19 Jahren für zweieinhalb Jahre hinter Gittern musste. Kurz nach seiner Entlassung wurde er erneut festgenommen. Bei ihm wurden nach einem schweren Diebstahl Kokain, Heroin und Marihuana gefunden.

2008 bekommt Söner Ö. ein Aufenthaltsverbot in Österreich. Den Bescheid bekommt er von jenem Beamten ausgestellt, der zehn Jahre später als Chef der Sozialabteilung in der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn vor ihm sitzt.

Tatsächlich lässt sich Söner Ö. Ende 2018 nach Österreich schleppen. Er stellt sich selbst der Polizei und gibt an ein Kurde zu sein, der in Syrien gekämpft hat. Er habe türkische Soldaten erschossen. Deshalb suchte er um Asyl an. Am 18. Jänner wird das Asylverfahren eröffnet. Einige Tage später sucht er bei der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn um Grundversorgung an. Dabei erkennt er den Mann wieder, der für seine Ausweisung verantwortlich war. Zwei Wochen später kam Söner Ö. mit einem Küchenmesser zurück.

"Schubhaft wäre möglich gewesen"

Nun fordert die Bundesregierung eine Sicherungshaft für gefährliche Asylwerber. Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) meint nämlich, dass bei der derzeitigen Rechtslage keine Möglichkeit gab, den Mann in Schubhaft zu nehmen. Und das obwohl das Opfer sowie eine Landesbeamtin davor gewarnt hätten Söner Ö. in die Grundversorgung zu nehmen.

Allerdings erklärt der Wiener Rechtsanwalt Wilfried Embacher in der ZiB2, dass eine Schubhaft sehr wohl möglich gewesen wäre. Bei dem konkreten Fall bestand nämlich Fluchtgefahr.

Grund: Es hätte Anzeichen geben können, dass sich Söner Ö. einem Verfahren entzieht. Spätestens, wenn man nach der Adresse des Mannes gesucht hätte, so der Anwalt. Konkret sagt er: "Wenn der Mann gesagt hätte, ich gehe nicht nach Thalham zurück, weil ich in Vorarlberg bei meiner Familie sein will, dann gibt es Anzeichen, dass er sich dem Verfahren entzieht und dann wäre eine Schubhaft möglich gewesen." (slo)