Österreich

Sonntagsöffnung in der City: Lugner skeptisch

Heute Redaktion
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Die Beschäftigten im Wiener Handel sind durch die neue Debatte um eine mögliche Sonntagsöffnung in einer Tourismuszone stark verunsichert. Selbst Sonntagsöffnungs-Vorkämpfer Richard Lugner ist skeptisch.

Die Beschäftigten im Wiener Handel sind durch die stark verunsichert. Selbst Sonntagsöffnungs-Vorkämpfer Richard Lugner ist skeptisch.

Lugner ist wegen der geplanten örtlichen Abgrenzung für die Öffnung von Geschäften am Sonntag nicht gerade euphorisch: Für eine Tourismuszone in der Innenstadt sieht er wenig Chancen, wie er im "WirtschaftsBlatt" erklärte. Seiner Ansicht nach würden nur die großen Handelsketten aufsperren: "Kleine Kaufleute tun sich das nicht an. Die verdienen unter der Woche durch die Touristenmassen genug."

Gewerkschaft: Debatte verunsichert

Für die Gewerkschaft sind die bestehenden Regelungen ausreichend. Täglich würden Anrufe von besorgten Handelsangestellten und Betriebsräten eingehen, die befürchten, dass durch Sonntagsarbeit ihre Lebens- und Freizeitqualität "nachhaltig" verschlechtert werde, hieß es. "Die Verunsicherung der Beschäftigten angesichts der aktuellen Vorstöße der Wirtschaft ist groß, unsere Haltung zur Frage der Sonntagsöffnung ist unverändert: die bestehenden Regelungen sind ausreichend und Sonntagsarbeit auf dem Rücken der Beschäftigten wird es nicht geben", so Franz Georg Brantner, der stellvertretende Vorsitzender der GPA-djp Wien.

Hingegen begrüßt wurde die Position, die - wonach ohne die Zustimmung der Sozialpartner keine Änderung der derzeitigen Regelung geplant ist.

FPÖ lehnt Öffnung "strikt" ab

Die FPÖ lehnt eine Tourismuszone in Wien - in der auch am Sonntag eingekauft werden könnte - "strikt" ab. Das hat Parteiobmann Heinz-Christian Strache am Mittwoch in einer Aussendung betont. "Der Sonntag soll als Tag der Familie unbedingt erhalten bleiben", warnte er vor einer Umsetzung.

WKO begrüßt Umdenken

Klaus Ennemoser, Bundes-Obmann des Fachverbandes Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), begrüßt die Kehrtwende der Wirtschaftskammer Wien hinsichtlich einer freiwilligen Sonntagsöffnung in Wiens Tourismuszonen: "Dies ist bereits ein langjähriges Anliegen der heimischen Hotellerie zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Tourismusdestination Wien und Österreich. Im Vergleich zu anderen europäischen (Nachbar-)Ländern bzw. internationalen Hauptstädten, wo schon lange mit freiwilligen Öffnungszeiten eine wesentlich höhere Wertschöpfung erzielt wird, hinken wir noch stark hinterher. Wichtig ist nun, dass es zu einer baldigen und breiten Umsetzung der Sonntagsöffnung in touristisch attraktiven Gebieten kommt."

ÖAAB Wien gesprächsbereit

Für den ÖAAB sei eine Einigung auf sozialpartnerschaftlicher Ebene Grundvoraussetzung: "Für uns gilt: Geöffnete Geschäfte in klar definierten Tourismuszonen ja, generelle Sonntagsöffnung nein", so die Wiener ÖAAB-Obfrau Gabriele Tamandl.

 
Hintergrund: Bis auf Wien gibt es bereits in allen Bundesländern Sonderregelungen. Diese können vom jeweiligen Landeshauptmann per Verordnung erlassen werden, wenn die Sozialpartner davor angehört werden.

Laut Öffnungszeitengesetz dürfen Geschäfte an Montagen bis Freitagen von 6 Uhr bis 21 Uhr und an Samstagen von 6 Uhr bis 18 Uhr offen halten, insgesamt also bis zu 72 Stunden pro Woche. An Sonntagen müssen die Läden zu bleiben, allerdings gibt es eine ganze Reihe von Ausnahmen.

Grundsätzlich ausgenommen von diesem Gesetz sind das Gastbewerbe, Tankstellen, Verkaufsstellen im Kasernenbereich, Märkte und der Verkauf von Waren aus Automaten. Sonderregelungen gibt es darüber hinaus für Geschäfte in Bahnhöfen, Autobusbahnhöfen, auf Flughäfen und an Schiffslandeplätzen - diese dürfen auch am Sonntag offen haben. Allerdings dürfen in den Läden nur bestimmte Produkte wie Lebensmittel, Reiseandenken, Blumen, Toiletteartikel oder Zigaretten verkauft werden und die Verkaufsfläche 80 Quadratmeter nicht übersteigen. Per Verordnung kann aber auch eine größere Fläche erlaubt werden.

Ausgenommen vom freien Sonntag sind auch Verkaufsstellen in Theatern, Museen, Kinos, Konzerthäusern, Kongressgebäuden, Zirkussen, Sporthallen, Sportplätzen sowie im Rahmen von Publikumsmessen oder messeähnlichen Veranstaltungen.

Die Bestimmungen des Öffnungszeitengesetzes können von den jeweiligen Landeshauptleuten bzw. in Wien vom Bürgermeister durch eine Verordnung ausgedehnt werden. Besteht ein "besonderer regionaler Bedarf" können Geschäfte auch an Samstagen nach 18 Uhr, Sonntagen oder Feiertagen aufsperren. Insbesondere in Tourismusregionen wird davon Gebrauch gemacht. Wien ist derzeit davon ausgenommen. Mittels Verordnung kann auch festgelegt werden, dass Läden an Werktagen schon ab 5 Uhr aufmachen dürfen oder in wichtigen Tourismusorten länger als 21 Uhr offen halten können.

Ausnahmen gibt es auch für Bäckereien und Floristen. Für sie kann der Landeshauptmann ebenfalls regeln, dass sie länger als 72 Stunden pro Woche aufsperren dürfen.