Österreich

SP-Schnabl: Abgabe von Tieren wieder erleichtern

Heute Redaktion
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Abgabe erleichtern: Landesrat Franz Schnabl freut sich, über eine Änderung im Tierschutzgesetz.
Abgabe erleichtern: Landesrat Franz Schnabl freut sich, über eine Änderung im Tierschutzgesetz.
Bild: Herbert Käfer

Die Anzahl der Tiere, die "entsorgt" wurden ist gestiegen. Schuld ist für viele, das neue Tierschutzgesetz. SP-Landesrat Franz Schnabl begrüßt den Antrag für eine Gesetzesänderung.

"Hundewelpen lebendig im Wald vergraben" oder "Katzenkinder in verschlossener Box abgestellt" - solche Schlagzeilen machen mehr denn je die Runde. Die Tierheime gehen über mit ausgesetzten Tieren oder mit übrig gebliebenen Lieblingen von Verstorbenen.

Geerbte Tiere will keiner

Die Situation spitzt sich immer mehr zu. Oft ist kein Platz mehr für die Fellnasen. Und vor allem private Vereine haben mit dem Leid zu kämpfen. Gaby Bachmayer vom Tierheim Dechanthof dazu: "Geerbte Tiere stellen genauso ein Problem dar. Oftmals wird gerne das Haus genommen, die vorhandenen Katzen einfach ausgeschlossen oder gar ausgesetzt. Hier auch nur ein paar Euro in die Abgabe ins Tierheim aufzuwänden erscheint den Erben oft unnötig."

Tierschutz-Landesrat Franz Schnabl sah ebenfalls einen Handlungsbedarf: "Um für Hunde oder Katzen, die nicht bei ihrem bisherigen Halter bleiben können, wurde von der SPÖ im Nationalrat ein Initiativantrag gestellt, der die Veräußerung unter gewissen Umständen ermöglicht." Dieser Antrag wurde auch beschlossen.

Mindestalter von Tieren

Voraussetzungen: Die Tiere müssen ein bestimmtes Mindestalter vorweisen, Hunde müssen seit mindestens 16 Wochen in der Heimtierdatenbank erfasst sein sowie müssen bei Hunden und Katzen die bleibenden Eckzähne bereits ausgebildet sein. Die Novellierung des Tierschutzgesetzes war notwenig, denn besonders Hundewelpen wurden aus anderen Ländern importiert und unter unwürdigen Bedingungen gehalten und gehandelt. Durch den Internethandel mit Tieren hat sich diese Situation noch weiter verschlimmert.

Bei der Gesetzesänderung vom April, wurden die Bestimmungen zum öffentlichen Feilbieten von Tieren verschärft. Neu ist auch, dass Tierschutzorganisationen und Vereine, die zurzeit kein eigenes Tierheim betreiben, ihre Tiere aber dennoch öffentlich an- und feilbieten wollen, in Zukunft über eine oder mehrere bewilligte Haltungen verfügen müssen. Damit sie die Bewilligungen erhalten, benötigen sie eine Betriebsstätte in Österreich, in der die Tiere artgerecht gehalten werden.

Franz Schnabl dazu abschließend: "Im Vordergrund steht das Wohl der Tiere."

(hot)