Die Bundeswettbewerbbehörde hat gegen Unternehmen der Spar-Gruppe zwei Bußgeldanträge beim Kartellgericht Wien wegen Verstößen gegen das Kartellverbot eingebracht. Die Endverkaufspreise sollen zwischen Spar und den Lieferanten abgestimmt worden sein.
Die Höhe des beantragten Bußgeldes wollte die BWB nicht kommentieren. "Nach Auswertung umfangreicher Beweismittel hat sich der begründete Verdacht erhärtet, dass die Endverkaufspreise für verschiedene Produktgruppen (z. B. Molkereiprodukte, Bier) zwischen Unternehmen der Spar-Gruppe und Lieferanten durch Vereinbarungen und/oder abgestimmten Verhaltensweisen direkt und indirekt festgesetzt wurden", so die Wettbewerbshüter. Die vertikalen Preisbindungen seien "auch durch (indirekte) horizontale Abstimmungen ergänzt" worden.
Razzien als Basis
Im Jänner und Februar 2013 hatten die Wettbewerbshüter acht Tage lang die sogar kurzfristig überwacht.
Spar betont Unschuld
Die Spar weist nach wie vor den Vorwurf zurück. An einen Vergleich dankt man daher nicht. "Wir stimmen keinem Settlement zu. Nur durch ein Gerichtsverfahren gibt es Rechtssicherheit", so eine Konzern-Sprecherin. Für Spar liegt keine Preisabsprache vor, wenn mit einem Lieferanten über Einkaufspreise und die dynamische Entwicklung von Verkaufspreisen gesprochen wird.
Nach Billa, Merkur, Ottakringer, Stiegl ...
Bei den seit über zwei Jahren laufenden Ermittlungen der Wettbewerbshüter im Lebensmitteleinzelhandel und in der Nahrungsmittelbranche musste bisher 375.000 Euro, Emmi rund 210.000 Euro und die Vorarlberger Mühlen- und Mischfutterwerke 58.500 Euro.